Führerschein, Ausländischen Führerschein umschreiben (Drittstaaten)
Beschreibung
Ist Ihr Führerschein in einem Land ausgestellt worden, das nicht zu einem der Länder aus EU oder EWR zählt, gilt die Drittstaatenregelung. Das heißt, Ihr Führerschein berechtigt Sie maximal 185 Tage (sechs Monate) ab Einreise nach Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen. Möchten Sie über diese Zeit hinaus noch in Deutschland Kraftfahrzeuge fahren, so muss ein deutscher Führerschein beantragt werden.
Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Führerschein nach Einreise zwölf Monate gültig (sofern Sie nach dem 30.09.2019 und vor dem 01.04.2021 eingereist sind).
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- den gültigen ausländischen Führerschein im Original
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- einen Sehtest (nur bei A/B-Klassen; z.B. durch einen Optiker)
- einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Klassifizierung des Führerscheins durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher (über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
- die Terminbestätigung
Bei Führerscheinen der Klassen C und D benötigen Sie zusätzlich:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
- ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
- gegebenenfalls bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation
Voraussetzungen
- ausländischer Führerschein, der zum Zeitpunkt der Einreise und Antragsstellung gültig ist (ggf. mit amtlicher Übersetzung; über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden),
- Antragsteller hat Hauptwohnsitz in Hamburg
- Sie müssen mindestens sechs Monate im Drittstaat gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen umschreiben zu lassen.
Hinweis: Für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis, ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung Voraussetzung. Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Fahrschule die erforderliche Prüfungsreife festgestellt hat.
Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen unter dem Link des BMVI (siehe unten).
Weitere Informationen dazu, ob in Verbindung mit der Umschreibung eine Prüfung erforderlich ist finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (Link siehe unten).
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord zuständig. Buchen Sie dafür zwingend einen Termin.
Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie die Dienstleistung Umschreibung ausländischer Führerschein in befristeten EU-Kartenführerschein.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Ausländischer Führerschein, Drittstaaten