Führerschein, alten Führerschein umtauschen
Beschreibung
Alte Papierführerscheine müssen bis zum 19.01.2025 umgetauscht werden, wenn die Inhaber nicht 1953 oder früher geboren worden sind!
Seit dem 19.01.2013 sind Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Dokument beantragt werden.
Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten ebenfalls bestimmte Fristen, um diese in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Welche Frist für Sie gilt, finden Sie unter „Fristen“.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen, Sie erhalten lediglich ein neues Führerscheindokument. Auch die Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die Klassen 2 und 3, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. (siehe unter "Wichtige Hinweise").
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Am 6. Dezember 2024 ist die Abteilung Fahrerlaubnis am LBV-Standort Mitte ab 8.30 Uhr geschlossen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Am 6. Dezember 2024 ist der LBV-Standort Harburg ab 8.30 Uhr geschlossen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Am 6. Dezember 2024 ist der LBV-Standort Bergedorf ab 8.30 Uhr geschlossen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Am 6. Dezember 2024 ist der LBV-Standort Nord ab 8.30 Uhr geschlossen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr West
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- der aktuelle Führerschein
- ggf. eine Karteikartenabschrift, falls Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Hamburg ausgestellt wurde. Sie erhalten die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat.
- die Terminbestätigung
Für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3 benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV nicht älter als ein Jahr
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Sie stellen den Antrag persönlich
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig.
Fristen
Bei Papierführerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Bearbeitungsdauer
Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von drei Werktagen.
Kosten
Der Vorgang kann beschleunigt werden, wenn Sie die Expressbestellung wählen, die ausschließlich im LBV möglich ist. Diese kostet zusätzlich 26,40 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Führerscheinklassen
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Sollte das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten sein, wird bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich sein. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Terminbuchung:
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2023
Stichwörter
Führerscheinumtausch