Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Führerschein, Erteilen einer Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (Klasse B und BE)

    Das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE wird auf 17 Jahre gesenkt.

    Beschreibung

    Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis auf 17 Jahre gesenkt. Dies ist nur für die Klassen B (PKW) und BE (PKW mit Anhänger) möglich. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmenden eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür zugelassenen Begleitperson fahren und Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 mit unterschriebener Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe unter „Links“)
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung 
    • Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe 
    • Sehtestbescheinigung eines Optikers oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
    • Führerscheine aller Begleitpersonen in Kopie
    Für den Nachtrag von weiteren Begleitpersonen:
    • unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
    • Führerscheine aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
    • Personalausweise aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
    • Prüfbescheinigung des BF17-Teilnehmenden
    • falls die weitere Begleitperson keine erziehungsberechtigte Person des Fahrerlaubnisinhabers ist: eine Vollmacht einer erziehungsberechtigten Person für den Fahrerlaubnisinhaber
    • Terminbestätigung

    Voraussetzungen

    für Bewerbende: 

    • Mindestalter 17 Jahre, Antragstellung frühestens sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich
    • Hauptwohnsitz in Hamburg 
    • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen sowie erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung 
    • Kenntnis von Erster Hilfe 

    für Begleitpersonen: 

    • Vollendung des 30. Lebensjahres 
    • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3) seit mindestens fünf Jahren 
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 kann online über die Fahrschule oder durch den Antragstellenden persönlich vor Ort beim LBV gestellt werden. In der Regel erfolgt die Antragstellung über die Fahrschule. Hierfür muss der Antragstellende die Unterlagen in Schriftform bei der Fahrschule bzw. direkt beim LBV einreichen.
    Nach bestandener Fahrprüfung wird dem Antragstellenden die Prüfungsbescheinigung direkt durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
    Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der EU-Kartenführerschein im LBV abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfungsbescheinigung wird direkt nach der bestandenen Fahrprüfung durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
    Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.

    Kosten

    Die Gebühr für das Begleitete Fahren mit 17 mit einer Begleitperson beträgt insgesamt 60,70 EUR. Für jede weitere Begleitperson fallen Kosten von 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.
    Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV Hanse erhoben.
    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Begleitpersonen müssen in die Prüfungsbescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde eingetragen werden. 
    Ab dem 18. Geburtstag darf der Fahrerlaubnisinhaber auch ohne Begleitung fahren. Die ausgestellte Prüfungsbescheinigung BF 17 ist bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig und muss spätestens dann gegen den EU-Kartenführerschein beim LBV umgetauscht werden. 
    Führt ein BF17-Teilnehmender vor dem 18. Geburtstag eine Fahrt ohne Begleitung einer eingetragenen Begleitperson durch, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
    Nachtrag weiterer Begleitpersonen
    Begleitpersonen können nachträglich hinzugefügt werden. Dafür müssen Sie einen gebührenpflichtigen Antrag mit den genannten Unterlagen und Voraussetzungen für die Begleitperson beim LBV stellen. Der Antrag kann von der zusätzlichen Begleitperson oder vom Fahrerlaubnisinhaber gestellt werden.
    Bitte buchen Sie hierfür einen Termin:
    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
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    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 16.11.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en