Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Führerschein, Fahrerlaubnis (Klassen B und BE) für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren. 

    Beschreibung

    Wenn Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren. Dies betrifft die Klassen B (PKW) und BE (PKW mit Anhänger). Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Damit dürfen Sie dann bis zum 18. Geburtstag in Begleitung einer hierfür zugelassenen Begleitperson fahren.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Mitte

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Nord

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 mit unterschriebener Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe unter „Links“)
    • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe 
    • Sehtestbescheinigung eines Optikers oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
    • unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
    • Führerscheine aller Begleitpersonen (bei Kartenführerscheinen reicht eine Kopie, Papierführerscheine müssen im Original vorgelegt werden)
    Für den Nachtrag von weiteren Begleitpersonen:
    • unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
    • Führerscheine aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
    • Personalausweise aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
    • Prüfbescheinigung des BF17-Teilnehmenden
    • falls die weitere Begleitperson keine erziehungsberechtigte Person des Fahrerlaubnisinhabers ist: eine Vollmacht einer erziehungsberechtigten Person für den Fahrerlaubnisinhaber
    • Terminbestätigung

    Voraussetzungen

    für Bewerbende: 

    • 17 Jahre alt, Antragstellung frühestens sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich
    • Hauptwohnsitz in Hamburg 
    • zur Ausstellung der Fahrerlaubnis: abgeschlossene Führerscheinausbildung sowie bestandene Fahrerlaubnisprüfung 
    • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
    • geeignete Begleitperson

    für Begleitpersonen: 

    • mindestens 30 Jahre alt
    • seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3)
    • nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    www.gesetze-im-internet.de/stvg/__6e.html
    § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
    www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich bei einer Fahrschule an und teilen mit, dass Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten.
    • Sie reichen alle notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule ein.
    • Ihre Fahrschule reicht Ihren Antrag beim Landesbetrieb Verkehr ein.
    • Direkt nach bestandener Fahrprüfung wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
    • Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein per Einschreiben versandt. Der LBV muss nur kontaktiert werden, falls der Führerschein zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres nicht vorliegt.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag zulässig.
    Die ausgestellte Prüfungsbescheinigung BF 17 ist bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.  

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfungsbescheinigung wird direkt nach der bestandenen Fahrprüfung durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
    Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.

    Kosten

    Begleitetes Fahren mit 17 mit einer Begleitperson: 61,90 EUR.
    Für jede weitere Begleitperson: 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.
    Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV Hanse erhoben.
    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Führen Sie vor dem 18. Geburtstag eine Fahrt ohne Begleitung einer eingetragenen Begleitperson durch, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Nachtrag weiterer Begleitpersonen
    Begleitpersonen können nachträglich hinzugefügt werden. Dafür müssen Sie einen gebührenpflichtigen Antrag mit den genannten Unterlagen und Voraussetzungen für die Begleitperson beim LBV stellen. Der Antrag kann von der zusätzlichen Begleitperson oder vom Fahrerlaubnisinhaber gestellt werden.
    Bitte buchen Sie hierfür einen Termin:
    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
    • Danach wählen Sie: Änderung von Führerscheindaten
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 16.11.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en