Führerschein, Fahrerlaubnis (Klassen B und BE) für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Beschreibung
Wenn Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren. Dies betrifft die Klassen B (PKW) und BE (PKW mit Anhänger). Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Damit dürfen Sie dann bis zum 18. Geburtstag in Begleitung einer hierfür zugelassenen Begleitperson fahren.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 mit unterschriebener Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe unter „Links“)
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung eines Optikers oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
- Führerscheine aller Begleitpersonen (bei Kartenführerscheinen reicht eine Kopie, Papierführerscheine müssen im Original vorgelegt werden)
- unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
- Führerscheine aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
- Personalausweise aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
- Prüfbescheinigung des BF17-Teilnehmenden
- falls die weitere Begleitperson keine erziehungsberechtigte Person des Fahrerlaubnisinhabers ist: eine Vollmacht einer erziehungsberechtigten Person für den Fahrerlaubnisinhaber
- Terminbestätigung
Voraussetzungen
für Bewerbende:
- 17 Jahre alt, Antragstellung frühestens sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich
- Hauptwohnsitz in Hamburg
- zur Ausstellung der Fahrerlaubnis: abgeschlossene Führerscheinausbildung sowie bestandene Fahrerlaubnisprüfung
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- geeignete Begleitperson
für Begleitpersonen:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3)
- nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/stvg/__6e.html
§ 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei einer Fahrschule an und teilen mit, dass Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten.
- Sie reichen alle notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule ein.
- Ihre Fahrschule reicht Ihren Antrag beim Landesbetrieb Verkehr ein.
- Direkt nach bestandener Fahrprüfung wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein per Einschreiben versandt. Der LBV muss nur kontaktiert werden, falls der Führerschein zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres nicht vorliegt.
Fristen
Die ausgestellte Prüfungsbescheinigung BF 17 ist bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.
Bearbeitungsdauer
Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.
Kosten
Für jede weitere Begleitperson: 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.
Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV Hanse erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Nachtrag weiterer Begleitpersonen
Begleitpersonen können nachträglich hinzugefügt werden. Dafür müssen Sie einen gebührenpflichtigen Antrag mit den genannten Unterlagen und Voraussetzungen für die Begleitperson beim LBV stellen. Der Antrag kann von der zusätzlichen Begleitperson oder vom Fahrerlaubnisinhaber gestellt werden.
Bitte buchen Sie hierfür einen Termin:
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Änderung von Führerscheindaten
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 16.11.2022
Stichwörter
Führerschein