Kfz Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen beantragen
Beschreibung
Das Kennzeichen ist nur im beantragten Zeitraum und grundsätzlich für maximal einen Monat gültig, sofern die abgeschlossene Fahrzeugversicherung und die letzte Hauptuntersuchung ebenfalls so lange gültig sind. Anderenfalls verkürzt sich die Gültigkeit entsprechend.
In begründeten Einzelfällen kann das Kennzeichen auch für einen längeren Zeitraum beantragt werden. Dies kann im LBV vor Ort geklärt werden.
Ab Beginn des beantragten Zeitraums muss auch die Kfz-Steuer gezahlt werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 7-12 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr. 7.00 - 12.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 7-12 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 7 - 12 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
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Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr West
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 7 - 12 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 7-12 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original (mit aktueller Meldebestätigung, sofern der Wohnsitz in Deutschland ist)
- eine Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (wird nur in Papierform ausgegeben)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war, siehe dazu gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I;
- wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist: die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder)
- eine EC-Karte
- die Terminbestätigung
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original und eine lesbare Farbkopie des Ausweises (vom Personalausweis oder Reisepass) des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
- SEPA-Mandat des Vollmachtgebers im Original zur Erhebung der Kfz-Steuer, gegebenenfalls mit vom Antragsteller abweichenden Kontoinhaber (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
zusätzlich für Firmen:
- Firmennachweis in Form von Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszugs (bei Vereinen)
- CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Voraussetzungen
Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ist ein Wohnsitz innerhalb Deutschlands erforderlich.
Für Antragssteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie einen Empfangsbevollmächtigten, der in Hamburg gemeldet sein muss. Der Empfangsbevollmächtigte (natürliche Person) kann stellvertretend für Sie Bescheide des LBV entgegennehmen. Er muss bei der Antragstellung des Ausfuhrkennzeichens persönlich anwesend sein.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, empfiehlt sich vorher die Abmeldung in Deutschland. Alle weiteren Informationen zur Ausfuhr ins Ausland finden Sie unter „Links“.
Terminbuchung
- Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten)
- Wählen Sie die unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Ausfuhrkennzeichen.
- Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
- Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
- Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
- Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Wenn keine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) für die Zahlung der Kfz-Steuer möglich ist, kann keine Zulassung erfolgen. Ein SEPA-Kombimandat für das Lastschriftverfahren ist seit dem 1. Februar 2014 aber auch für ausländische Konten zulässig.
Außerdem behält sich der Landesbetrieb Verkehr (LBV) vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen. In diesem Fall ist das Fahrzeug beim LBV vorzuführen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Exportkennzeichen, Kfz Kennzeichen