Kfz Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Sollten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

    Beschreibung

    Sollten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Das Kennzeichen ist nur im beantragten Zeitraum und grundsätzlich für maximal einen Monat gültig, sofern die abgeschlossene Fahrzeugversicherung und die letzte Hauptuntersuchung ebenfalls so lange gültig sind. Anderenfalls verkürzt sich die Gültigkeit entsprechend.
    In begründeten Einzelfällen kann das Kennzeichen auch für einen längeren Zeitraum beantragt werden. Dies kann im LBV vor Ort geklärt werden.
    Ab Beginn des beantragten Zeitraums muss auch die Kfz-Steuer gezahlt werden.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schellerdamm 5-7

    21079 Hamburg

    Busse 142/154 (Schellerdamm)

    Öffnungszeiten

    Am 13. und 14. November 2024 sind die Abteilungen Fahrzeug-Zulassung und Führerschein an allen LBV-Standorten geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergedorfer Straße 74

    21033 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr West

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr West

    Adresse

    Hausanschrift

    Schnackenburgallee 43

    22525 Hamburg

    Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Um ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original (mit aktueller Meldebestätigung, sofern der Wohnsitz in Deutschland ist)
    • eine Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (wird nur in Papierform ausgegeben)
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • die gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war, siehe dazu gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I;
    • wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist: die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder)
    • eine EC-Karte
    • die Terminbestätigung
    zusätzlich, wenn der Fahrzeughalter den Antrag nicht persönlich stellt:
    • eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original und eine lesbare Farbkopie des Ausweises (vom Personalausweis oder Reisepass) des Vollmachtgebers
    • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
    • SEPA-Mandat des Vollmachtgebers im Original zur Erhebung der Kfz-Steuer, gegebenenfalls mit vom Antragsteller abweichenden Kontoinhaber (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)

    zusätzlich für Firmen:

    • Firmennachweis in Form von Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszugs (bei Vereinen)
    zusätzlich bei Neufahrzeugen:
    •  CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Für Antragssteller mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands
    Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ist ein Wohnsitz innerhalb Deutschlands erforderlich.

    Für Antragssteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
    Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie einen Empfangsbevollmächtigten, der in Hamburg gemeldet sein muss. Der Empfangsbevollmächtigte (natürliche Person) kann stellvertretend für Sie Bescheide des LBV entgegennehmen. Er muss bei der Antragstellung des Ausfuhrkennzeichens persönlich anwesend sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    i.d.R. sofort

    Kosten

    Die Gebühren betragen zwischen 30,00 EUR bis 70,00 EUR. Der genaue Betrag kann erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ermittelt werden. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausfuhr ins Ausland
    Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, empfiehlt sich vorher die Abmeldung in Deutschland. Alle weiteren Informationen zur Ausfuhr ins Ausland finden Sie unter „Links“.
    Terminbuchung
    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
    • Danach wählen Sie: Antrag Ausfuhrkennzeichen
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
    • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
    Wenn keine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) für die Zahlung der Kfz-Steuer möglich ist, kann keine Zulassung erfolgen. Ein SEPA-Kombimandat für das Lastschriftverfahren ist seit dem 1. Februar 2014 aber auch für ausländische Konten zulässig.
    Außerdem behält sich der Landesbetrieb Verkehr (LBV) vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen. In diesem Fall ist das Fahrzeug beim LBV vorzuführen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Exportkennzeichen, Kfz Kennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en