Kfz Kennzeichen, Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Bei einem Saisonkennzeichen kann der Halter entscheiden, wie lange das Fahrzeug zugelassen sein soll. Die Dauer ist jedoch von mindestens zwei Monaten auf maximal elf Monate begrenzt.

    Beschreibung

    Bei einem Saisonkennzeichen kann der Halter entscheiden, wie lange das Fahrzeug zugelassen sein soll. Die Dauer ist jedoch von mindestens zwei Monaten auf maximal elf Monate begrenzt. 
    Während der gewünschten Zeit ist das Fahrzeug für volle Monate zugelassen, also immer beginnend am ersten eines Monats und endend zum letzten Tag eines Monats. Es gelten alle Vorschriften wie bei einer normalen Anmeldung. Der einzige Unterschied zum normalen Kennzeichen ist, dass das Fahrzeug nur innerhalb des Zulassungszeitraums im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Da der Zeitraum der Zulassung bei einem Saisonkennzeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf dem Kennzeichenschild vermerkt wird, müssen bei einer Änderung auch die Kennzeichenschilder ausgetauscht sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schellerdamm 5-7

    21079 Hamburg

    Busse 142/154 (Schellerdamm)

    Öffnungszeiten

    Am 13. und 14. November 2024 sind die Abteilungen Fahrzeug-Zulassung und Führerschein an allen LBV-Standorten geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergedorfer Straße 74

    21033 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr West

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr West

    Adresse

    Hausanschrift

    Schnackenburgallee 43

    22525 Hamburg

    Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung eines Saisonkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
    • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Code) mit Angabe des Versicherungszeitraums, erhältlich bei der Kfz-Versicherungsgesellschaft
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Abmeldebescheinigung
    • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • die Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
    • die gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), wenn die Hauptuntersuchung bereits erforderlich war; dies können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I einsehen

    falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt

    • der Ausweis des Bevollmächtigten
    • die lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
    • ein SEPA-Kombimandat im Original für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
      (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
    • die Terminbestätigung

    Firmen müssen zusätzlich noch die folgenden Dokumente vorlegen:

    • einen Firmennachweis (z.B. ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung oder bei eingetragenen Vereinen der Vereinsregisterauszug)

    falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

    • lesbare Farbkopie des Ausweises des Zeichnungsbefugtem der Firma

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Hamburg haben, bei Firmen muss der Betriebssitz in Hamburg liegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei ablehnendem Bescheid

    Verfahrensablauf

    • Buchen Sie online einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
    • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
    • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
    • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    i.d.R. sofort

    Kosten

    Die Gebührenhöhe beträgt zwischen 26,30 EUR und 50,00 EUR. Die genaue Summe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Sie richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Zeitraum der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr muss mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitraum übereinstimmen.
    Die Dauer der Zulassung wird an der rechten Seite des Kennzeichenschildes eingeprägt. Zudem wird sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Die Einprägung des Zeitraums auf das Kennzeichenschild beansprucht Platz. Die Kombination aus Buchstaben und Zahlen darf nicht mehr als sieben Zeichen (einschließlich HH) betragen.

    Besonderheiten Kurzzeitkennzeichen
    Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen (außerhalb des Saisonzeitraums) möglich.
     

    Terminbuchung
    Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
    1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umkennzeichnung auf eigenen Wunsch.
    2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
    3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
    4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
    5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

    Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 05.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Saisonkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en