Kfz Kennzeichen, Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Beschreibung
Bei einem Saisonkennzeichen kann der Halter entscheiden, wie lange das Fahrzeug zugelassen sein soll. Die Dauer ist jedoch von mindestens zwei Monaten auf maximal elf Monate begrenzt.
Während der gewünschten Zeit ist das Fahrzeug für volle Monate zugelassen, also immer beginnend am ersten eines Monats und endend zum letzten Tag eines Monats. Es gelten alle Vorschriften wie bei einer normalen Anmeldung. Der einzige Unterschied zum normalen Kennzeichen ist, dass das Fahrzeug nur innerhalb des Zulassungszeitraums im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Da der Zeitraum der Zulassung bei einem Saisonkennzeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf dem Kennzeichenschild vermerkt wird, müssen bei einer Änderung auch die Kennzeichenschilder ausgetauscht sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Am 07.11. schließt der Standort Harburg bereits um 13 Uhr.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr West
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Code) mit Angabe des Versicherungszeitraums, erhältlich bei der Kfz-Versicherungsgesellschaft
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Abmeldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- die gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), wenn die Hauptuntersuchung bereits erforderlich war; dies können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I einsehen
falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt
- der Ausweis des Bevollmächtigten
- die lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
- ein SEPA-Kombimandat im Original für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
(Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.) - die Terminbestätigung
Firmen müssen zusätzlich noch die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmennachweis (z.B. ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung oder bei eingetragenen Vereinen der Vereinsregisterauszug)
falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Zeichnungsbefugtem der Firma
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
- Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Dauer der Zulassung wird an der rechten Seite des Kennzeichenschildes eingeprägt. Zudem wird sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Die Einprägung des Zeitraums auf das Kennzeichenschild beansprucht Platz. Die Kombination aus Buchstaben und Zahlen darf nicht mehr als sieben Zeichen (einschließlich HH) betragen.
Besonderheiten Kurzzeitkennzeichen
Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen (außerhalb des Saisonzeitraums) möglich.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umkennzeichnung auf eigenen Wunsch.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 05.08.2024
Stichwörter
Saisonkennzeichen