Kfz Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen
Beschreibung
Kurzzeitkennzeichen sind ab der Beantragung bis zu fünf Tagen lang gültig, sodass mit ihnen Überführungs- oder Probefahrten durchgeführt werden können.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ohne Termin Mo - Fr 7-12 Uhr.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ohne Termin Mo - Fr 7-12 Uhr.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ohne Termin Mo - Fr 7-12 Uhr.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr West
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ohne Termin Mo - Fr 7-12 Uhr.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeit-Kennzeichen als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei Neufahrzeugen das CoC-Papier (Certificate of Conformity) oder gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung mit dem Nachweis der Abmeldung im Ausland (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II können auch in Kopie vorgelegt werden)
- ist die fahrzeughaltende Person nicht in Deutschland gemeldet: die Angabe einer in Hamburg gemeldeten empfangsberechtigten Person, die einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung persönlich vorlegen muss
- eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)(Kopie ausreichend) und gegebenenfalls ein Nachweis der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, ansonsten wird das Kurzzeitkennzeichen auf den direkten Weg zur nächsten Prüforganisation beschränkt
- Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Hamburg, ist der Standort des Fahrzeuges in Hamburg nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag eines Hamburger Händlers)
- die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis mit aktueller Hamburger Anschrift (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
- die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers in Hamburg ist oder
- das Fahrzeug zuletzt in Hamburg zugelassen war und
- das Fahrzeug nicht zugelassen ist (bei Saisonkennzeichen nur außerhalb des Saisonzeitraums möglich)
- der Antragsteller, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine in Hamburg gemeldete empfangsberechtigte Person nachweisen, die einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung persönlich vorlegen muss
- der Antragsteller, der keinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat, einen Kaufvertrag vorlegen kann, dass das Fahrzeug in Hamburg erworben wurde
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Hat das Fahrzeug keinen gültigen Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) oder keine gültige Betriebserlaubnis, wird das Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt auf direktem Weg zur nächsten Prüforganisation innerhalb Hamburgs ausgestellt.
- Kurzzeitkennzeichen können nicht vordatiert werden.
- Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig.
- Auswärtige Fahrten in die EU müssen in der jeweiligen Botschaft nachgefragt werden.
- Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen (außerhalb des Saisonzeitraums) möglich
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Antrag Kurzzeitkennzeichen.
2. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
3. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
4. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
5. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Überführungskennzeichen