Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

    Kfz Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen

    Beschreibung

    Kurzzeitkennzeichen sind ab der Beantragung bis zu fünf Tagen lang gültig, sodass mit ihnen Überführungs- oder Probefahrten durchgeführt werden können.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schellerdamm 5-7

    21079 Hamburg

    Busse 142/154 (Schellerdamm)

    Öffnungszeiten

    Ohne Termin Mo - Fr 7-12 Uhr.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergedorfer Straße 74

    21033 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Ohne Termin Mo - Fr 7-12 Uhr.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Ohne Termin Mo - Fr 7-12 Uhr.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr West

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr West

    Adresse

    Hausanschrift

    Schnackenburgallee 43

    22525 Hamburg

    Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

    Öffnungszeiten

    Ohne Termin Mo - Fr 7-12 Uhr.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • die elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeit-Kennzeichen als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
    • die  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei Neufahrzeugen das CoC-Papier (Certificate of Conformity) oder gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung mit dem Nachweis der Abmeldung im Ausland (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II können auch in Kopie vorgelegt werden)
    • ist die fahrzeughaltende Person nicht in Deutschland gemeldet: die Angabe einer in Hamburg gemeldeten empfangsberechtigten Person, die einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung persönlich vorlegen muss
    • eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)(Kopie ausreichend) und gegebenenfalls ein Nachweis der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, ansonsten wird das Kurzzeitkennzeichen auf den direkten Weg zur nächsten Prüforganisation beschränkt
    • Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Hamburg, ist der Standort des Fahrzeuges in Hamburg nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag eines Hamburger Händlers)
    Zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
    • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
    • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

    Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

    • einen Firmen-/Vereinsnachweis mit aktueller Hamburger Anschrift (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
    Falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
    • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
    • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

    Voraussetzungen

    Die Beantragung beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist nur möglich, wenn
    • der Hauptwohnsitz des Antragstellers in Hamburg ist oder
    • das Fahrzeug zuletzt in Hamburg zugelassen war und
    • das Fahrzeug nicht zugelassen ist (bei Saisonkennzeichen nur außerhalb des Saisonzeitraums möglich)
    • der Antragsteller, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine in Hamburg gemeldete empfangsberechtigte Person nachweisen, die einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung persönlich vorlegen muss
    • der Antragsteller, der keinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat, einen Kaufvertrag vorlegen kann, dass das Fahrzeug in Hamburg erworben wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ab dem Ausstellungsdatum darf das Kurzzeitkennzeichen für maximal 5 Kalendertage im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Eine Verlegung in die Zukunft ist nicht möglich, da sonst die 5 Kalendertage überschritten werden würden.
     

    Bearbeitungsdauer

    Das Kurzzeitkennzeichen kann sofort mitgenommen werden, sofern die Unterlagen vollständig sind. 

    Kosten

    Die Gebühren für die Beantragung belaufen sich auf 10,50 EUR. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Hat das Fahrzeug keinen gültigen Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) oder keine gültige Betriebserlaubnis, wird das Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt auf direktem Weg zur nächsten Prüforganisation innerhalb Hamburgs ausgestellt.
    • Kurzzeitkennzeichen können nicht vordatiert werden.
    • Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig. 
    • Auswärtige Fahrten in die EU müssen in der jeweiligen Botschaft nachgefragt werden. 
    • Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen (außerhalb des Saisonzeitraums) möglich
    Terminbuchung
    1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Antrag Kurzzeitkennzeichen.
    2. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
    3. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
    4. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
    5. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.

    Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Überführungskennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en