Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne oder mit nur einem Sorgeberechtigte

    Ich empfehle Ihnen für Ihr minderjähriges Kind, dass ohne Eltern ins Ausland reist,  eine Einverständniserklärung von Ihnen mitzugeben.

    Beschreibung

    Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
    Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
    • Personalien des Kindes,
    • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
    • Reiseroute und 
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.
    Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie
    • seiner Geburtsurkunde und 
    • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten
    mit sich führen.
    Je nach Zielland,
    • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
    • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes
      übersetzt werden,
    • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.
    Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen
    lassen.

    Hinweis:
    Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
    Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und
    Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

    zuständige Stelle

    Bund

    Ansprechpartner

    Bund (Bund)

    Aktuelles

    Bund

    Beschreibung

    Bund

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Einverständniserklärung, sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

    Verfahrensablauf

    Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel gibt es keine Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind und ein Elternteil alleine mit dem Kind ins Ausland reisen möchte, sollte der andere Elternteil ebenfalls eine solche Einverständniserklärung abgeben. Das macht es für die Grenzbehörden einfacher, normale Reisen mit dem Kind von versuchten Kindesentziehungen zu unterscheiden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Alleinreisende Minderjährige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en