Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne oder mit nur einem Sorgeberechtigte
Ich empfehle Ihnen für Ihr minderjähriges Kind, dass ohne Eltern ins Ausland reist, eine Einverständniserklärung von Ihnen mitzugeben.
Beschreibung
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
Je nach Zielland,
lassen.
Hinweis:
Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und
Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Personalien des Kindes,
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
- Reiseroute und
- gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.
- seiner Geburtsurkunde und
- der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten
Je nach Zielland,
- müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
- muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes
übersetzt werden, - ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.
lassen.
Hinweis:
Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und
Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
zuständige Stelle
Bund
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formlose Einverständniserklärung, sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.
Verfahrensablauf
Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel gibt es keine Bearbeitungsdauer.
Kosten
Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind und ein Elternteil alleine mit dem Kind ins Ausland reisen möchte, sollte der andere Elternteil ebenfalls eine solche Einverständniserklärung abgeben. Das macht es für die Grenzbehörden einfacher, normale Reisen mit dem Kind von versuchten Kindesentziehungen zu unterscheiden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Alleinreisende Minderjährige