Berufe im Handwerk, ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Beschreibung
Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk.
Für viele Berufe im Handwerk benötigt man eine bestimmte Berufsqualifikation, wenn man sich selbstständig machen möchte.
Für alle anderen Berufe im Handwerk benötigt man keine bestimmte Berufsqualifikation.
Man hat aber das Recht auf ein Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation im Handwerk, wenn man eine staatlich geregelte Ausbildung mitbringt.
Das Verfahren heißt „Gleichwertigkeitsfeststellung“.
Eine Gleichwertigkeitsfeststellung verbessert die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)
Aktuelles
Handwerkskammer Hamburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-15 Uhr. Bitte rufen Sie uns vorher an, um einen Termin zu vereinbaren. Nach telefonischer Anmeldung auch Termine über diese Öffnungszeiten hinaus möglich.
Kontaktperson
Handwerkskammer Hamburg
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheid nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens
erforderliche Unterlagen
Wichtige Dokumente sind generell:
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Liste in Tabellenform mit Ausbildungen und Berufspraxis (Lebenslauf)
- Ausbildungsnachweise (Diplom, Zertifikat)
- Bescheinigung über die Art und Dauer der relevanten Berufspraxis
- eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde
- eventuell Lehrplan (ausführliche Inhalte der Ausbildung).
Voraussetzungen
Sie möchten in Deutschland in dem betreffenden Beruf arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 4 ff., 14 ff. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Verfahrensablauf
Bei Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz: Den Antrag und die Dokumente können Sie direkt einreichen oder bei dem Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg (s. Link). Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie den Antrag auch elektronisch einreichen.
Die zuständige Stelle vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt. Sie erhalten den Bescheid der Gleichwertigkeit (Anerkennungsbescheid) mit der Post.
Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, wird sie nicht anerkannt. Sie erhalten einen Bescheid über die Unterschiede Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller nötigen Dokumente dauert das Verfahren maximal 3 Monate.
In Einzelfällen kann das Verfahren einmal verlängert werden.
Kosten
Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.Zusätzlich können weitere Kosten anfallen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen Ihrer Dokumente). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Antragsteller, die eine teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses erlangt haben, besteht die Möglichkeit eine Anpassungsqualifizierung zu durchlaufen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Ausländischer Berufsabschluss