Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Informationen zu Bußgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erhalten

    Wenn Sie gegen Verkehrsregeln verstoßen, kann Ihnen eine Geldstrafe auferlegt werden. 

    Beschreibung

    Ein Verwarnungs- oder Bußgeld im Straßenverkehr ist eine Geldstrafe, die Sie zahlen müssen, wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie zu schnell fahren, falsch parken oder eine rote Ampel überfahren. Die zuständige Stelle stellt den Verstoß fest und schickt Ihnen dann einen schriftlichen Bescheid, in dem steht, wie viel Geld Sie bezahlen müssen. 

    Ein Verwarnungsgeld ist eine kleinere Geldstrafe, die Ihnen auferlegt wird, wenn Sie eine Verkehrsregel nur leicht verletzen. Es wird oft für geringfügige Verstöße verwendet.

    Im Unterschied zu einem Bußgeld, das für schwerwiegendere Verstöße verhängt wird, ist das Verwarnungsgeld in der Regel niedriger. Wenn Sie das Verwarnungsgeld innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen, wird der Fall oft abgeschlossen. Wenn Sie nicht zahlen, kann das Verfahren in ein Bußgeldverfahren übergehen, und es kann ein höheres Bußgeld festgesetzt werden.

    Die Regeln für Verwarnungs- und Bußgelder stehen im Tatbestandskatalog, der für ganz Deutschland gilt.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    M 6 (M 6)

    Aktuelles

    M 6

    Beschreibung

    M 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Service-Center Bußgeldstelle ist geschlossen.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Zahlungen bitte an die Kasse.Hamburg,<br /> Bitte beachten Sie, dass wir nun ZWEI Konto verwenden!<br /> Pr&auml;fix: 9750 + Az.<br /> IBAN: DE70 2 000 000 000 20001585, BIC: MARKDEF1200<br /> Pr&auml;fix: 9769 + Az.<br /> IBAN: DE87 2000 0000 0020 0015 70, BIC: MARKDEF1200<br /> <strong>Wichtiger Hinweis: </strong>Bei &Uuml;berweisungen bitte das Aktenzeichen nicht vergessen! <p>&nbsp;</p>

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie haben gegen eine oder mehrere Verkehrsregeln verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24.html
    § 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__49.html
     

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf ist abhängig von der Schwere der begangenen beziehungsweise Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit.
    • Ein Verkehrsverstoß wird von der Polizei oder einer anderen zuständigen Stelle festgestellt.
    • Bei geringfügigen Verstößen (bis 55 Euro) wird ein Verwarnungsgeld verhängt. Dies wird durch eine Verwarnung ausgesprochen, die Ihnen zugeschickt wird oder vor Ort übergeben wird. Die Verwarnung enthält die Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgeldes innerhalb einer bestimmten Frist.
    • Wenn Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist bezahlen, wird der Fall in der Regel abgeschlossen. 
    • Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig bezahlen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.
    • Bei schwerwiegenden Verstößen oder bei Verstößen, für die kein Verwarnungsgeld vorgesehen ist (ab 60 Euro), wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
    • Ein Bußgeldbescheid wird erstellt und Ihnen zugeschickt. Dieser enthält die Details des Verstoßes und die Höhe des Bußgeldes.
    • Im Bußgeldbescheid wird eine Frist gesetzt, bis zu der Sie das Bußgeld bezahlen müssen.
    • Wenn Sie das Bußgeld bezahlen, wird der Fall abgeschlossen.    
    • Wenn Sie einen Rechtsbehelf erheben, wird der Fall möglicherweise vor Gericht weiterverhandelt.

    Fristen

    Die Zahlungsfrist für die Verwarnung beträgt eine Woche nach Zugang. Weitere Zahlungsfristen variieren im Einzelfall.

    Sie können innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheids ein Rechtsmittel einlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall.

    Kosten

    Wird nach dem bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog ermittelt. 
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bußgeldstelle für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ist nicht persönlich erreichbar. Sie können sich per Online-Anhörung oder schriftlich per Email, Fax und Briefpost äußern.

    Zahlungsinformationen finden Sie auf den Bußgeldbescheiden. Dort befindet sich auch (außer auf EU-Informationsschreiben) ein Girocode (QR-Code). Hierüber sind alle Zahlungsdaten abrufbar.

    Von der Bußgeldstelle in Hamburg werden Führerscheine nur dann angenommen, wenn das Fahrverbot auch von einer Hamburger Behörde verhängt wurde. Sie können den Führerschein dann per Post abgeben oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten mit Angabe des Aktenzeichen. Das Fahrverbot beginnt mit Eingang bei der Bußgeldstelle. Die Führerscheine werden rechtzeitig vor Ablauf der Frist postalisch an Sie zurück übersandt.

    Sie können weitere Informationen auch auf der Homepage der Bußgeldstelle bekommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schubert, Nils am 27.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Einspruch / Unfälle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en