Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeldstelle - Verkehrsordnungswidrigkeiten - weiterführende Informationen

    Bußgeld, Verkehr

    Beschreibung

    Die Art der Verstöße und die Regelsätze  für das Verwarnungsgeld und das Bußgeld gibt der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog vor. Bei der Abwicklung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zwischen der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (vorwiegend durch die Polizei) und deren Ahndung durch die Bußgeldstelle zu unterscheiden.

    Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet (siehe "Auskunft über Verwarnungsgeldbescheinigungen").  Die Zahlungsfrist für die Verwarnung beträgt eine Woche nach Zugang. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Wird bei  Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendungen das Verfahren nicht eingestellt, folgt ebenfalls ein Bußgeldbescheid.

    Bei Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro erfolgt die Einleitung schriftlich durch Anhörung des Betroffenen (soweit nicht vor Ort von der Polizei angehört wurde) und die Ahndung durch Erlass eines Bußgeldbescheides.   Es empfiehlt sich, unbedingt die Hinweise auf der Rückseite aufmerksam zu lesen. Ein Bußgeldbescheid ist keine Mahnung, sondern ein rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann. Die Rechtsmittelfrist ist zwingend zu beachten.  

    Rechtsmittel müssen via Fax, De-Mail oder Briefpost eingelegt werden.

    In Hamburg ist das Amt für Migration, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr, der Behörde für Inneres und Sport zuständige Dienststelle.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    M 6 (M 6)

    Aktuelles

    M 6

    Beschreibung

    M 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Service-Center Bußgeldstelle ist geschlossen.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Zahlungen bitte an die Kasse.Hamburg,<br /> Bitte beachten Sie, dass wir nun ZWEI Konto verwenden!<br /> Pr&auml;fix: 9750 + Az.<br /> IBAN: DE70 2 000 000 000 20001585, BIC: MARKDEF1200<br /> Pr&auml;fix: 9769 + Az.<br /> IBAN: DE87 2000 0000 0020 0015 70, BIC: MARKDEF1200<br /> <strong>Wichtiger Hinweis: </strong>Bei &Uuml;berweisungen bitte das Aktenzeichen nicht vergessen! <p>&nbsp;</p>

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bei Abgabe des Führerscheins:

    Bußgeldbescheid,  Führerschein, bzw. Adressanschrift.

    Voraussetzungen

    Angezeigte Ordnungswidrigkeit im Hamburger Straßenverkehr. Ein Bußgeldbescheid ergeht ab 55,- Euro Bußgeldhöhe.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes
    § 49 Straßenverkehrsordnung

    Rechtsbehelf

    Grundsätzlich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. (§ 67 OWiG) 

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf ist abhängig von der Schwere der begangenen bzw. vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit. Ab 55,-  Euro Bußgeld wird von der Behörde ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt. Eine Verwarnung als Angebot ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Fristen

    Die Zahlungsfrist für die Verwarnung beträgt eine Woche nach Zugang. Bei Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendungen folgt ggfs. ein Bußgeldbescheid. Dieser ist keine Mahnung, sondern ein rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann. Die Rechtsmittelfrist ist zwingend zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Fall.

    Kosten

    Wird nach dem bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog ermittelt.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zahlungen
    Zahlungen bitte an die Kasse.Hamburg,
    !Bitte beachten Sie, dass die Bußgeldstelle ZWEI Konten verwendet!
    Präfix: 9750 + Az.
    IBAN: DE70 2 000 000 000 20001585, BIC: MARKDEF1200
    Präfix: 9769 + Az.
    IBAN: DE87 2000 0000 0020 0015 70, BIC: MARKDEF1200
    Wichtiger Hinweis: Bei Überweisungen bitte das Aktenzeichen nicht vergessen!

    Es gibt auf den Schreiben mit Forderungen (außer EU-Informationsschreiben) einen Girocode (QR-Code). Hier sind alle Zahlungsdaten über die entsprechenden Apps automatisch abrufbar.

    Abgabe Führerschein
    Führerscheine werden nur bei Fahrverboten der Bußgeldstelle Hamburg entgegengenommen.
    Abgabe ist postalisch möglich oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten mit Angabe des Aktenzeichen.
    Beginn des Fahrverbots mit Eingang bei der Bußgeldstelle. Keine Annahme von Führerscheinen, wenn das Fahrverbot nicht von der Bußgeldstelle Hamburg ist.

    Die Führerscheine werden rechtzeitig vor Ablauf der Frist postalisch den Betroffenen zurück übersandt.

    Kontakt
    Die Bußgeldstelle für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ist nicht persönlich erreichbar.
    Es wird auf die Online-Anhörung (siehe Anschreiben), Email, Fax und Briefpost verwiesen. 
    Auch auf der Internetseite sind viele Informationen zu finden. 
    Bußgeldstelle Hamburg - hamburg.de

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Einspruch / Unfälle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en