Gründächer- Fassadenbegrünung, Förderung

    Die Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei Gebäuden wird in Hamburg finanziell gefördert. Hier steht auch ein Fördermittelrechner zur Verfügung.

    Beschreibung

    Bis 2024 stellt die Behörde für Umwelt Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) für ein Förderprogramm zur Dachbegrünung drei Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Hamburger Gründachförderung werden freiwillige Maßnahmen der Intensiv- oder Extensivbegrünung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg gefördert.
    Seit 2020 wird neben der Gründachförderung ebenfalls die Fassadenbegrünung gefördert. 

    Die Förderung wird über die Hamburgische Investitions- und Förderbank beantragt und ausgezahlt.
    Beratung bei der IFB unter Telefon: 040 248 46-345; energie@ifbhh.de

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Landschaftsplanung und Stadtgrün (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Landschaftsplanung und Stadtgrün)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Landschaftsplanung und Stadtgrün

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Landschaftsplanung und Stadtgrün

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Alle Details zur Gründachförderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

    Voraussetzungen

    Alle Details zur Gründachförderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Förderrichtlinie der IFB

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann der Widerspruch geführt werden.

    Fristen

    derzeit bis 2024 möglich

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gefördert werden Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die freiwillig durchgeführt werden und nicht aufgrund rechtlicher Regelungen erforderlich sind. Die Beantragung der Fördermittel ist möglich ab einer geplanten Nettovegetationsfläche von 20 Quadratmeter und bei einer Dachneigung bis zu 30 Grad. Bei Gewerbegebäuden, Garagen und Carports (Neubau und Bestand) sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden muss die durchwurzelbare Aufbaudicke mindestens acht Zentimeter betragen. Bei Neubauten von Wohn- und Bürogebäuden sowie sonstige Gebäuden gilt eine Mindestaufbaudicke von zwölf Zentimeter.

    Telefonischer Kontakt: 040 428 40 - 3057
    Beratung bei der IFB unter
    Telefon: 040 248 46-345;
    E-Mail: energie@ifbhh.de

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gründach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en