Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung beantragen

    Wenn Sie Dächer und Fassaden bei Gebäuden in Hamburg begrünen wollen, können Sie eine finanzielle Förderung erhalten. 

    Beschreibung

    Wenn Sie Dach- oder Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg durchführen wollen, können Sie eine finanzielle Förderung erhalten. Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) (Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB))

    Aktuelles

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

    Beschreibung

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Besenbinderhof 31

    20097 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Art, Umfang und Durchführungsort der Begrünung. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des betroffenen Gebäudes oder erbbauberechtigt.
    • Es handelt sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude (einschließlich Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke) innerhalb Hamburgs.
    • Sie führen die Begrünung freiwillig durch und sind nicht dazu verpflichtet (zum Beispiel durch Auflage im Bebauungsplan) 
    Je nach Art, Umfang und Durchführungsort der Begrünung können weitere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Förderrichtlinie der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
    • Sie stellen Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine Bewilligung.
    • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

    Fristen

    Die Förderung erfolgt, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, bis Ende 2026

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hamburgische Investitions- und Förderbank. (siehe Rubrik "Links")

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gründach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en