• Hamm (Landkreis Hamm, Hamburg)

Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung beantragen

Wenn Sie Dächer und Fassaden bei Gebäuden in Hamburg begrünen wollen, können Sie eine finanzielle Förderung erhalten. 

Beschreibung

Wenn Sie Dach- oder Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg durchführen wollen, können Sie eine finanzielle Förderung erhalten. Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. 

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) (Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB))

Aktuelles

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Beschreibung

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Adresse

Hausanschrift

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Art, Umfang und Durchführungsort der Begrünung. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des betroffenen Gebäudes oder erbbauberechtigt.
  • Es handelt sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude (einschließlich Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke) innerhalb Hamburgs.
  • Sie führen die Begrünung freiwillig durch und sind nicht dazu verpflichtet (zum Beispiel durch Auflage im Bebauungsplan) 
Je nach Art, Umfang und Durchführungsort der Begrünung können weitere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Rechtsgrundlage(n)

Förderrichtlinie der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Fristen

Die Förderung erfolgt, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, bis Ende 2026

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hamburgische Investitions- und Förderbank. (siehe Rubrik "Links")

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 01.01.2020

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Gründach

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en