Fuchsbandwurm

    In Hamburg wurden bei Füchsen Fuchsbandwurm-Infektionen festgestellt. Die Gesundheitsbehörde rät, Haustiere regelmäßig zu entwurmen, nach Kontakt mit Tieren die Hände gründlich zu waschen und Waldfrüchte nur gekocht zu verzehren, um Infektionen zu vermeiden.

    Beschreibung

    Bei Untersuchungen von Füchsen im Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) ist in zwei Fällen eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm festgestellt worden. Die Behörde rät deshalb zu besonderer Vorsicht und gibt Empfehlungen für den Umgang mit Haustieren, Wald- und Gartenarbeiten sowie den Genuss von Waldfrüchten.

    EMPFEHLUNGEN DER GESUNDHEITSBEHÖRDE FÜR MENSCH UND TIER

    Bei routinemäßigen Untersuchungen im Rahmen des Tiergesundheitsmonitorings für Wildtiere wurde 2015 bisher bei zwei Füchsen aus Harburg und Bergedorf eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm  festgestellt. Zuletzt wurde der Fuchsbandwurm 2014 bei einem Fuchs in Harburg und 2013 bei drei Füchsen aus den Vier- und Marschlanden nachgewiesen.

    Der Fuchsbandwurm ist ein etwa vier Millimeter langer Dünndarmparasit, der vorwiegend bei Füchsen, aber auch bei Hunden und Katzen vorkommt. Es besteht eine Ansteckungsgefahr vom Tier auf den Menschen. Infektionen des Menschen kommen zwar sehr selten vor, jedoch können die gesundheitlichen Schäden dann schwerwiegend und nur schwer behandelbar sein.

    Infizieren kann sich der Mensch mit dem Parasiten zum Beispiel durch den Verzehr von bodennah wachsenden Wald- und Kulturfrüchten, die mit über Fuchskot Bandwurmeiern verunreinigt sind. Eine Infektion ist auch durch den Kontakt mit Bandwurmeiern möglich, die am Fell infizierter Tiere haften.

    Die nachfolgenden Empfehlungen beschränken sich daher keineswegs nur auf die  Gebiete Harburg, Bergedorf sowie Vier- und Marschlande, sondern sollten im gesamten Großraum Hamburg beachtet werden.

    • Katzen und Hunde sollten regelmäßig entwurmt werden.
    • Besonders Hunde, die sich frei in der Natur bewegen bzw. mit kleineren Nagetieren wie Mäusen und Ratten oder direkt mit Füchsen in Kontakt kommen können, sollten auf eventuelle Infektionen untersucht und in kurzen Abständen entwurmt werden.
    • Die Hygiene im Umgang mit Haustieren sollte besonders beachtet werden. Dazu gehört beispielsweise gründliches Händewaschen nach dem Kontakt mit Katzen und Hunden
    • Der Kontakt zwischen Hunden und kleinen Nagetieren sollte möglichst verhindert werden, da diese Tiere Zwischenwirte für den Fuchsbandwurm sein können
    • Hunde sollten gründlich gewaschen werden, wenn diese Kontakt mit Füchsen oder Kot von Füchsen hatten oder eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht.
    • Waldfrüchte (Beeren, Pilze und andere bodennah wachsende Früchte) sollten gründlich gewaschen und nur gekocht verzehrt werden. Durch das Kochen werden die Bandwurmeier abgetötet. Tiefgefrieren bei minus 20 Grad Celsius tötet den Erreger hingegen nicht ab!.
    •  Nach Arbeiten mit Erde, wie etwa Wald-, Feld-, und Gartenarbeiten, sollten die Hände gründlich gewaschen werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

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    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

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    Hamburg

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    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

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