Seeleute-Ausweis Ausstellung
Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt - Ausstellung
Beschreibung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt einen Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt. Dieser Nachweis wird in Kurzform Seeleute-Ausweis genannt und ist 10 Jahre gültig.
- Der Ausweis ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen unter der Bundesflagge. Er wird auf Antrag ausgestellt.
- Er dient lediglich als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.
- Sie müssen Ihre berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt mit einer Bescheinigung des BSH oder mit einem Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Kauffahrteischiff, das die Bundesflagge führt, belegen.
- Die bisherigen Seefahrtbücher werden bis zum 31. Mai 2019 dem Seeleute-Ausweis im Rahmen einer Übergangsregelung gleichgestellt und können in dieser Funktion entsprechend weiter verwendet werden.
zuständige Stelle
Bund
Ansprechpartner
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie)
Aktuelles
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Beschreibung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Adresse
Hausanschrift
U3/S1/S3/Fähren 61/62/72/73/75/Busse 2/111 Landungsbrücken
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 9.00-12.00,13.00-15.00 Uhr, Mi 13.00-15.00 Uhr, Fr 8.30-12.00,13.00-14.30 Uhr
Kontaktperson
Bescheinigungen für Seeleute
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Ausweis für Seeleute