Fischereischein für ausländische Touristen und Touristinnen beantragen

    Als ausländische Touristin oder Tourist können Sie in Deutschland einen Fischereischein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Tourist beziehungsweise Touristin aus dem Ausland in Deutschland Urlaub machen, können Sie einen Fischereischein erhalten. Den Fischereischein müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Fischereischein muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Fischfang beginnen. 

    Sie müssen den Fischereischein immer dabei haben, wenn Sie fischen oder angeln gehen und auf Anfrage berechtigter Stellen zusammen mit einem Ausweisdokument sowie einem Nachweis für die Zahlung der Fischereiabgabe vorzeigen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Entenwerder 10

    20539 Hamburg

    S 2 Tiefstack, Bus 120 Billhorner Deich

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ein digitales Passbild (auch wenn Sie persönlich vorsprechen)
    • Nachweis darüber, dass Sie im Besitz der Fischereiberechtigung Ihres Heimatlandes sind
    • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Sie sind Tourist beziehungsweise Touristin aus dem Ausland.
    • Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie sind im Besitz eines gültigen Fischereischeins Ihres Heimatlandes.
    • Es sind keine besonderen Gründe für eine Ablehnung erkennbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019pP10

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie erscheinen persönlich bei der zuständigen Stelle oder kontaktieren diese per Email.
    • Sie beantragen den Fischereischein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und stellt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Fischereischein aus.
    • Sie unterschreiben auf dem Fischereischein.
    • Sie bezahlen die Gebühr für den Fischereischein und die Fischereiabgabe.
    • Der Fischereischein wird an Sie ausgegeben. 

    Fristen

    Der Fischereischein ist auf ein Kalenderjahr befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Sofort

    Kosten

    35,00 EUR
    zuzüglich der Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR

    Sie können nicht in bar bezahlen. Sie können mit EC-Karte bezahlen. Alternativ wird Ihnen der Zahlbetrag durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt. Letzteres ist nur möglich, wenn Sie eine zustellungsfähige Adresse benennen können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 22.02.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländerfischereischein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en