Fischereischein für ausländische Touristen und Touristinnen beantragen
Als ausländische Touristin oder Tourist können Sie in Deutschland einen Fischereischein beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Tourist beziehungsweise Touristin aus dem Ausland in Deutschland Urlaub machen, können Sie einen Fischereischein erhalten. Den Fischereischein müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Fischereischein muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Fischfang beginnen.
Sie müssen den Fischereischein immer dabei haben, wenn Sie fischen oder angeln gehen und auf Anfrage berechtigter Stellen zusammen mit einem Ausweisdokument sowie einem Nachweis für die Zahlung der Fischereiabgabe vorzeigen.
Sie müssen den Fischereischein immer dabei haben, wenn Sie fischen oder angeln gehen und auf Anfrage berechtigter Stellen zusammen mit einem Ausweisdokument sowie einem Nachweis für die Zahlung der Fischereiabgabe vorzeigen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S 2 Tiefstack, Bus 120 Billhorner Deich
Kontaktperson
Ausländerfischereischein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-1732
erforderliche Unterlagen
- Ein digitales Passbild (auch wenn Sie persönlich vorsprechen)
- Nachweis darüber, dass Sie im Besitz der Fischereiberechtigung Ihres Heimatlandes sind
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
- Sie sind Tourist beziehungsweise Touristin aus dem Ausland.
- Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland.
- Sie sind im Besitz eines gültigen Fischereischeins Ihres Heimatlandes.
- Es sind keine besonderen Gründe für eine Ablehnung erkennbar.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019pP10
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019pP10
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie erscheinen persönlich bei der zuständigen Stelle oder kontaktieren diese per Email.
- Sie beantragen den Fischereischein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und stellt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Fischereischein aus.
- Sie unterschreiben auf dem Fischereischein.
- Sie bezahlen die Gebühr für den Fischereischein und die Fischereiabgabe.
- Der Fischereischein wird an Sie ausgegeben.
Fristen
Der Fischereischein ist auf ein Kalenderjahr befristet.
Bearbeitungsdauer
Sofort
Kosten
35,00 EUR
zuzüglich der Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR
Sie können nicht in bar bezahlen. Sie können mit EC-Karte bezahlen. Alternativ wird Ihnen der Zahlbetrag durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt. Letzteres ist nur möglich, wenn Sie eine zustellungsfähige Adresse benennen können.
zuzüglich der Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR
Sie können nicht in bar bezahlen. Sie können mit EC-Karte bezahlen. Alternativ wird Ihnen der Zahlbetrag durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt. Letzteres ist nur möglich, wenn Sie eine zustellungsfähige Adresse benennen können.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 22.02.2023
Stichwörter
Ausländerfischereischein