• Eppendorf (Landkreis Eppendorf, Hamburg)

Fischereischein für ausländische Touristen und Touristinnen beantragen

Als ausländische Touristin oder Tourist können Sie in Deutschland einen Fischereischein beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie als Tourist beziehungsweise Touristin aus dem Ausland in Deutschland Urlaub machen, können Sie einen Fischereischein erhalten. Den Fischereischein müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Fischereischein muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Fischfang beginnen. 

Sie müssen den Fischereischein immer dabei haben, wenn Sie fischen oder angeln gehen und auf Anfrage berechtigter Stellen zusammen mit einem Ausweisdokument sowie einem Nachweis für die Zahlung der Fischereiabgabe vorzeigen.

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Entenwerder 10

20539 Hamburg

S 2 Tiefstack, Bus 120 Billhorner Deich

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Ein digitales Passbild (auch wenn Sie persönlich vorsprechen)
  • Nachweis darüber, dass Sie im Besitz der Fischereiberechtigung Ihres Heimatlandes sind
  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Reisepass)

Voraussetzungen

  • Sie sind Tourist beziehungsweise Touristin aus dem Ausland.
  • Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie sind im Besitz eines gültigen Fischereischeins Ihres Heimatlandes.
  • Es sind keine besonderen Gründe für eine Ablehnung erkennbar.

Rechtsgrundlage(n)

§ 10 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019pP10

Rechtsbehelf

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie erscheinen persönlich bei der zuständigen Stelle oder kontaktieren diese per Email.
  • Sie beantragen den Fischereischein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und stellt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Fischereischein aus.
  • Sie unterschreiben auf dem Fischereischein.
  • Sie bezahlen die Gebühr für den Fischereischein und die Fischereiabgabe.
  • Der Fischereischein wird an Sie ausgegeben. 

Fristen

Der Fischereischein ist auf ein Kalenderjahr befristet.

Bearbeitungsdauer

Sofort

Kosten

35,00 EUR
zuzüglich der Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR

Sie können nicht in bar bezahlen. Sie können mit EC-Karte bezahlen. Alternativ wird Ihnen der Zahlbetrag durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt. Letzteres ist nur möglich, wenn Sie eine zustellungsfähige Adresse benennen können.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 22.02.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Ausländerfischereischein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en