Fischereischeine für ausländische Touristen
Sie möchten einen Touristen- und Urlauberfischereischein erhalten?
Beschreibung
Ausländische Personen die in Deutschland keinen Wohnsitz haben, können einen Fischereischein für ausländische Staatsangehörige im Hamburger Angelzentrum der BUKEA beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Öffnungszeiten
Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr
Kontaktperson
DL Branchenbetreuung Fischereiwirtschaft
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-1792
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Überweisung
Weitere Informationen
Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.
erforderliche Unterlagen
- Ein digitales Passbild (auch beim persönlichen Erscheinen!)
- Der Nachweis darüber, dass die Person im Besitz der Fischereiberechtigung des Heimatlandes ist.
- Ausweis bzw. Reisepass
- ggf. zustellfähige Adresse für den Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
- Ein Nachweis darüber, dass die Person im Besitz der Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes ist.
- Es sind keine besonderen Gründe für eine Ablehnung erkennbar.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
Verfahrensablauf
Kontaktaufnahme per E-Mail (auslaenderfischereischein@bukea.hamburg.de) oder persönliches Erscheinen im Hamburger Angelzentrum, Entenwerder 10.
Bearbeitungsdauer
umgehend
Kosten
Die Gebühr beträgt zur Zeit 35,-- Euro (Stand 1.1.2023), zuzüglich der gesetzlichen Fischereiabgabe in Höhe von 10,-- Euro. Sie kann nicht in bar bezahlt werden, sondern per EC-Karte oder sie wird durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Schein ist auf ein Kalenderjahr befristet.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 22.02.2023
Stichwörter
Ausländerfischereischein