Fischereischeine für ausländische Touristen

    Sie möchten einen Touristen- und Urlauberfischereischein erhalten?

    Beschreibung

    Ausländische Personen die in Deutschland keinen Wohnsitz haben, können einen Fischereischein für ausländische Staatsangehörige im Hamburger Angelzentrum der BUKEA beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Öffnungszeiten

    Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Überweisung

    Weitere Informationen

    Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ein digitales Passbild (auch beim persönlichen Erscheinen!)
    • Der Nachweis darüber, dass die Person im Besitz der Fischereiberechtigung des Heimatlandes ist.
    • Ausweis bzw. Reisepass
    • ggf. zustellfähige Adresse für den Gebührenbescheid.

    Voraussetzungen

    1. Ein Nachweis darüber, dass die Person im Besitz der Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes ist.
    2. Es sind keine besonderen Gründe für eine Ablehnung erkennbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)

    Verfahrensablauf

    Kontaktaufnahme per E-Mail (auslaenderfischereischein@bukea.hamburg.de) oder persönliches Erscheinen im Hamburger Angelzentrum, Entenwerder 10.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend

    Kosten

    Die Gebühr beträgt zur Zeit 35,-- Euro (Stand 1.1.2023), zuzüglich der gesetzlichen Fischereiabgabe in Höhe von 10,-- Euro. Sie kann nicht in bar bezahlt werden, sondern per EC-Karte oder sie wird durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Schein ist auf ein Kalenderjahr befristet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 22.02.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländerfischereischein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en