Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
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Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
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Landesbetrieb Verkehr Mitte
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Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
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Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
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Landesbetrieb Verkehr Mitte
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Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
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Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
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Landesbetrieb Verkehr Harburg
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Landesbetrieb Verkehr
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)
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Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
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Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
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Landesbetrieb Verkehr Nord
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Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)
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Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
- bei juristischen Personen der Nachweis der Handlungsberechtigung (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug bei Vereinen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Gültige Prüfbescheinigung über Hauptuntersuchung (HU),
- eine Überlassungserklärung des ehemaligen Halters (Verkäufer), die bestätigt, dass das Dokument vor dem Verlust an den Verlierer (Käufer) übergeben wurde
- Ist jedoch keine Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil I und Teil II) ausgefertigt worden, so ist der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Antragstellung in Vollmacht
- Nur möglich wenn der Halter (Geschäftsführer des Unternehmens bei Firmenfahrzeugen) vorab eine eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgegeben hat und der Bevollmächtige diese vorlegen kann
- Vollmacht im Original mit lesbarer Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Voraussetzungen
Für auswärtige Fahrzeuge werden nur Ersatzdokumente im Rahmen einer Umschreibung nach Hamburg ausgefertigt. Der Halter benötigt dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Zulassungsbehörde.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Terminbuchung
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder Verlust von Fahrzeugpapieren.2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
ZB I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I