Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

    Beschreibung

    Die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht informiert und berät zu Fragen über die Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.

    Die Beratungsangebote richten sich an alle, die vor Einleitung eines rechtlichen Betreuungsverfahrens Unterstützung  bei der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung wünschen, sowie an Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde oder die als rechtlicher Betreuer oder als Bevollmächtigter eingesetzt wurden. Die Beratung erfolgt  in  persönlichen Gesprächen, die  telefonisch vereinbart werden können.

    Es werden Beglaubigungen der Unterschrift auf Vorsorgevollmachten  und  Betreuungsverfügungen angeboten. Die Beratungsstelle bietet Fort- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte an.

    Es werden zusätzlich Informationsveranstaltungen, sowie Multiplikatorenschulungen für Institutionen und Behörden angeboten.                     
     

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht (Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterhuder Weg 31

    22085 Hamburg

    Busse 20/25 Löwenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr. 9-12, Di, Do 13-16 Uhr (Termin für ein Beratungsgespräch oder eine Beglaubigung vorab abstimmen.)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 164 ff., § 1896ff, § 1897, § 1901c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Keine.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht ist der Personalausweis der unterschreibenden notwendig.

    Die Beglaubigung wird kostenlos durchgeführt .

    Die terminliche Vereinbarung persönlicher Gespräche wird empfohlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Betreuungsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en