Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kfz Kennzeichen, Rote Kennzeichen

    Beschreibung

    Rote Kennzeichen werden an zuverlässige Kraftfahrzeughändlern oder Kraftfahrzeugwerkstätten (keine Selbsthilfewerkstätten) befristet ausgegeben. Diese Rote Kennzeichen können für Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr (Landesbetrieb Verkehr)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-13 Uhr, nur mit Termin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 4 Wochen)
    • Handelsregisterauszug bei Unternehmen
    • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- für Rote Kennzeichen (erhältlich bei der Kfz-Versicherung),
    • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde zu beantragen).
    • Stellplatznachweis über drei Stellplätze (z.B. Mietvertrag mit dem Grundeigentümer)
    • Terminbestätigung

    Voraussetzungen

    • Betriebssitz ist Hamburg
    • Das Handwerk bzw. das Gewerbe muss auch tatsächlich ausgeübt werden.
    • Die Stellplätze befinden sich in Hamburg
    • Persönliches Erscheinen des Verantwortlichen ist wegen der Unterweisung zum Umgang mit den Roten Kennzeichen erforderlich
    • der Verantwortliche besitzt eine gültige Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    Kosten

    192-220 EUR. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich am Standort Hamburg-Nord.
    • Für Überführungsfahrten ins Ausland sollte man sich in jedem Falle vorher über die Regelung im jeweiligen Land informieren. Im Zweifelsfall empfiehlt sich für die Überführung ein Ausfuhrkennzeichen.

    Terminbuchung (gilt auch für die Abholung der Kennzeichen)

    1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten)
    2. Wählen Sie die Dienstleistungsgruppe: Rote Kennzeichen (gewerbliche Kunden)
    3. Wählen Sie die Dienstleistung: Beantragung rote Kennzeichen für Händler
    4. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
      Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
    5. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
    6. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
    7. Sie erhalten eine Mail, bitte bestätigen Sie den Termin.

    Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Händlerkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en