Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Führerschein, Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie in Besitz der PKW-Führerscheinklasse B sind, können Sie diese um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten. Sie können diesen um die Anhängerklasse E erweitern lassen und so auch größere und schwerere Anhänger mit Ihrem Auto ziehen (Klasse BE).
    Mit der Führerscheinklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen hingegen nur Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 kg gezogen werden.
    Für die Beantragung des Anhängerführerscheins können Sie in der Regel Ihre Unterlagen in Ihrer Fahrschule abgeben und diese erledigt alles Weitere für Sie.
     

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Mitte

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnis Nord

    Beschreibung

    Fahrerlaubnis Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • biometrisches Passfoto (35x45 mm)
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe 
    • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird: Terminbestätigung

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Der Antrag kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
    • Sie haben bereits einen Führerschein der Klasse B oder Sie beantragen diesen gleichzeitig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__9.html
    § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__15.html
    § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an. 
    • In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
    • Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

    Fristen

    Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt parallel zu Ihrer Ausbildung in der Fahrschule. 

    Kosten

    43,40 EUR. 
    Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Führerschein, PKW Anhänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en