Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E
Führerschein, Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E beantragen
Wenn Sie in Besitz der PKW-Führerscheinklasse B sind, können Sie diese um die Anhängerklasse E erweitern.
Beschreibung
Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten. Sie können diesen um die Anhängerklasse E erweitern lassen und so auch größere und schwerere Anhänger mit Ihrem Auto ziehen (Klasse BE).
Mit der Führerscheinklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen hingegen nur Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 kg gezogen werden.
Für die Beantragung des Anhängerführerscheins können Sie in der Regel Ihre Unterlagen in Ihrer Fahrschule abgeben und diese erledigt alles Weitere für Sie.
Mit der Führerscheinklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen hingegen nur Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 kg gezogen werden.
Für die Beantragung des Anhängerführerscheins können Sie in der Regel Ihre Unterlagen in Ihrer Fahrschule abgeben und diese erledigt alles Weitere für Sie.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Verkehr
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Mitte
Beschreibung
Fahrerlaubnis Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Fahrerlaubnis Nord (Fahrerlaubnis Nord)
Aktuelles
Fahrerlaubnis Nord
Beschreibung
Fahrerlaubnis Nord
Adresse
Hausanschrift
Bus 292 Tarpen
Öffnungszeiten
Mittwoch 7:00 - 14:00 Uhr mit Termin
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Passfoto (35x45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird: Terminbestätigung
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Der Antrag kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Sie haben bereits einen Führerschein der Klasse B oder Sie beantragen diesen gleichzeitig.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__9.html
§ 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__15.html
§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__9.html
§ 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__15.html
§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an.
- In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
- Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.
Fristen
Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt parallel zu Ihrer Ausbildung in der Fahrschule.
Kosten
43,40 EUR.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024
Stichwörter
Führerschein, PKW Anhänger