Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Führerschein, Fahrerlaubnis für PKW-Anhänger (Klasse BE) beantragen

    Für das Mitführen eines Anhängers benötigen Sie ggf. einen Anhängerführerschein. Hierfür kann die PKW-Führerscheinklasse B um die Anhängerklasse E erweitert werden.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse B (PKW) dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet. Für das Mitführen eines Anhängers mit zulässiger Gesamtmasse von 750 bis 3.500 kg mit dem PKW wird ein gesonderter Anhängerführerschein (Klasse BE) benötigt.

    In der Regel können die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung direkt in der Fahrschule abgegeben werden und die Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Am 13. und 14. November 2024 sind die Abteilungen Fahrzeug-Zulassung und Fahrerlaubnis an allen LBV-Standorten geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • ein biometrisches Passfoto (35x45 mm)
    • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe 
    • ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird

    Voraussetzungen

    • der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg 
    • Mindestalter: 18 Jahre
      Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
    • Es liegt bereits ein Führerschein der Klasse B vor oder dieser wird parallel beantragt.
    • Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden und sich dort angemeldet haben, können Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Regel dort abgeben. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte.

    Fristen

    Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt parallel zur Fahrschulausbildung.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt 43,40 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
      

    Gültigkeit von Führerscheinen
    Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
    Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Führerschein, PKW Anhänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en