Führerschein, Fahrerlaubnis für PKW-Anhänger (Klasse BE) beantragen
Beschreibung
In der Regel können die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung direkt in der Fahrschule abgegeben werden und die Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Am 13. und 14. November 2024 sind die Abteilungen Fahrzeug-Zulassung und Fahrerlaubnis an allen LBV-Standorten geschlossen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrisches Passfoto (35x45 mm)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Mindestalter: 18 Jahre
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. - Es liegt bereits ein Führerschein der Klasse B vor oder dieser wird parallel beantragt.
- Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 18.10.2024
Stichwörter
Führerschein, PKW Anhänger