Führerschein, Namensänderung, Änderungen in den Auflagen
Beschreibung
Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- der aktuelle Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, ggf. Aufenthaltserlaubnis mit dem neuen Namen,
- 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm,
- Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
- Internationaler Führerschein, sofern vorhanden.
- Terminbestätigung
Zusätzlich bei Namensänderung:
- die Heiratsurkunde bzw. die Namensänderungsurkunde
Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:
- Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (z.B. ein ärztliches Gutachten).
Voraussetzungen
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Expressbearbeitung bei der Bundesdruckerei beträgt drei Werktage.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Gültigkeit von Führerscheinen
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
- Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Änderung von Führerscheindaten.
- Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden - Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
- Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
- Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Namensänderung nach Heirat, Führerschein