• Altengamme (Landkreis Altengamme, Hamburg)
Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

Kfz Unbedenklichkeitsbescheinigung, Ersatzbetriebserlaubnis nach Verlust beantragen

Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten

Beschreibung

Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen für die Zuteilung eines Amtlichen Kennzeichens oder eines Versicherungskennzeichens eine Betriebserlaubnis.

Sollte die Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegen, so ist beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.

Für die Ausstellung des Ersatzdokuments verlangt der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht dem Hersteller oder dem amtlich anerkannten Sachverständigen, eine Ersatzbetriebserlaubnis auszustellen. Bescheinigt wird, dass keine Fahrzeugmängel bekannt sind bzw. dass die Betriebserlaubnis nicht von der Zulassungsbehörde eingezogen wurde.

zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Fahrzeug-Zulassung Mitte (Fahrzeug-Zulassung Mitte)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung Mitte

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung Mitte

Adresse

Hausanschrift

Ausschläger Weg 100, Haus D

20537 Hamburg

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Fahrzeug-Zulassung Harburg (Fahrzeug-Zulassung Harburg)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung Harburg

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung Harburg

Adresse

Hausanschrift

Schellerdamm 5-7

21079 Hamburg

Busse 42/154 (Schellerdamm)

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Fahrzeug-Zulassung Bergedorf (Fahrzeug-Zulassung Bergedorf)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung Bergedorf

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung Bergedorf

Adresse

Hausanschrift

Bergedorfer Straße 74

21033 Hamburg

S2/RE1/Busse Bergedorf

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Fahrzeug-Zulassung Nord (Fahrzeug-Zulassung Nord)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung Nord

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung Nord

Adresse

Hausanschrift

Langenhorner Chaussee 491

22419 Hamburg

Bus 292 Tarpen

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr; Hinweis: Aus internen und organisatorischen Gründen können bis auf Weiteres keine Zulassungstermine mehr angeboten sowie Spontankunden bedient werden.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Fahrzeug-Zulassung West (Fahrzeug-Zulassung West)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung West

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung West

Adresse

Hausanschrift

Schnackenburgallee 43

22525 Hamburg

Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
  • schriftliche, formlose Verlusterklärung

Voraussetzungen

Der Standort des Fahrzeuges ist Hamburg. Wurde das Fahrzeug außerhalb Hamburgs erworben, dann muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

i.d.R. sofort

Kosten

10,20 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Gibt es den Hersteller nicht mehr, dann ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Bauratgutachten) erforderlich. Mit diesem Gutachten wird beim Landesbetrieb Verkehr die Betriebserlaubnis erteilt.
Terminbuchung
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
  • Danach wählen Sie: Antrag neue Fahrzeugpapiere nach Diebstahl oder Verlust
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 09.09.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erhalt einer Ersatzbetriebserlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en