Kfz, Verkauf
Beschreibung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fahrzeug-Zulassung Mitte (Fahrzeug-Zulassung Mitte)
Aktuelles
Fahrzeug-Zulassung Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Fahrzeug-Zulassung Harburg (Fahrzeug-Zulassung Harburg)
Aktuelles
Fahrzeug-Zulassung Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Fahrzeug-Zulassung Bergedorf (Fahrzeug-Zulassung Bergedorf)
Aktuelles
Fahrzeug-Zulassung Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Fahrzeug-Zulassung Nord (Fahrzeug-Zulassung Nord)
Aktuelles
Fahrzeug-Zulassung Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr; Hinweis: Aus internen und organisatorischen Gründen können bis auf Weiteres keine Zulassungstermine mehr angeboten sowie Spontankunden bedient werden.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Fahrzeug-Zulassung West (Fahrzeug-Zulassung West)
Aktuelles
Fahrzeug-Zulassung West
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
erforderliche Unterlagen
- Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
- Name, Vorname und vollständige Anschrift des Verkäufers
- das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges
- Bestätigung des Erwerbers mit Unterschrift, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kennzeichenschilder erhalten hat
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Entlastung aus der Kfz-Steuer erfolgt erst dann, wenn das Fahrzeug um- oder abgemeldet wurde.
Die Veräußerungsanzeige muss schriftlich erfolgen.
Die Übermittlung kann per Post, Fax oder als eingescanntes Dokument per E-Mail erfolgen. Alternativ können Sie die Anzeige auch persönlich an einem der LBV-Standorte abgeben (ohne Termin).
Die Veräußerungsanzeige können Sie auf den folgenden Wegen übermitteln:
- Post: Landesbetrieb Verkehr, Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg
- E-Mail: info@lbv.hamburg.de
- Fax: 040 4279-28248
- persönlich: vor Ort an allen LBV-Standorten
Fahrzeugverkauf ins Ausland
Beim Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland empfiehlt es sich, dass Fahrzeug vorher außer Betrieb zu setzen, da die Rückmeldung aus dem Ausland nicht immer zuverlässig sicher gestellt ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
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