Wertstoffe aus privaten Haushalten gewerblich oder gemeinnützig sammeln
Wenn Sie gemeinnützig oder gewerblich verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten sammeln möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie Wertstoffe, wie Alttextilien, Altpapier, Altmetall oder Grünschnitt, aus privaten Haushalten sammeln möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. Das gilt für Straßensammlungen, Containersammlungen und auch für Abfall-Annahmestellen.
Die zuständige Stelle kann Ihre Sammlung beschränken oder untersagen.
Die zuständige Stelle kann Ihre Sammlung beschränken oder untersagen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Machen Sie in Ihrer Meldung die folgenden Angaben:
- Name, Anschrift, Kontaktdaten und verantwortliche Person(en) der Firma,
- Gewerbeanmeldung mit Datum und Registernummer (in Kopie beifügen),
- Handelsregisternummer falls vorhanden,
- Kopie der Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
- falls zertifiziert (Tätigkeit Sammeln): Datum und Aktenzeichen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (in Kopie beifügen).
- Angaben über Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens,
- Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung,
- Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle,
- eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten, sowie
- eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege gewährleistet wird.
- Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wird, sowie
- Angaben über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung,
- Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle,
- eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten, sowie
- eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege gewährleistet wird.
Voraussetzungen
- Sie sammeln die Wertstoffe aus privaten Haushalten.
- Sie sammeln die Wertstoffe aus gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken.
- Der Sammlung steht keinem überwiegend öffentlichen Interesse entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__18.html
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__18.html
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie melden der zuständiger Stelle, dass Sie gewerblich oder gemeinnützig Wertstoffe sammeln möchten.
- Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihr Anliegen.
- Sie kann die Sammlung bestätigen, untersagen, zeitlich befristen oder mit bestimmten Auflagen versehen.
Fristen
Melden Sie die Sammlung spätestens drei Monate vorher mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Stelle.
Sie dürfen die Wertstoffe nur sammeln, wenn Sie dies rechtzeitig bei der zuständigen Stelle angezeigt haben.
Sie dürfen die Wertstoffe nur sammeln, wenn Sie dies rechtzeitig bei der zuständigen Stelle angezeigt haben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren liegt zwischen 150 EUR und 350 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Abfälle aus privaten Haushalten müssen in der Regel dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. In Hamburg ist dies die Stadtreinigung Hamburg.
Sie dürfen keine gefährlichen Abfälle aus privaten Haushalten sammeln. Dazu zählen auch Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Nicht mehr gebrauchsfähige Elektroaltgeräte sind aufgrund der darin enthaltenen Schadstoffe gefährliche Abfälle und unterfallen den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie dürfen nicht gewerblich gesammelt und entsorgt werden.
Elektro- und Elektronikaltgeräte, wie Elektroschrott, müssen entweder beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei Händlern, die zur Rücknahme verpflichtet sind, abgegeben werden.
Sie dürfen keine gefährlichen Abfälle aus privaten Haushalten sammeln. Dazu zählen auch Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Nicht mehr gebrauchsfähige Elektroaltgeräte sind aufgrund der darin enthaltenen Schadstoffe gefährliche Abfälle und unterfallen den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie dürfen nicht gewerblich gesammelt und entsorgt werden.
Elektro- und Elektronikaltgeräte, wie Elektroschrott, müssen entweder beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei Händlern, die zur Rücknahme verpflichtet sind, abgegeben werden.
Weitere Informationen
- Beförderer, Händler, Makler nach dem KrWG
- Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Informationen für Sammler von Abfällen und Wertstoffen auf Deutsch
- Anzeigeverfahren nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Informationen für Sammler von Abfällen und Wertstoffen auf Arabisch
- Informationen für Sammler von Abfällen und Wertstoffen auf Rumänisch
- Informationen für Sammler von Abfällen und Wertstoffen auf Bulgarisch
- Informationen für Sammler von Abfällen und Wertstoffen auf Serbisch
- Anzeige einer gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfallwirtschaft am 07.03.2022
Stichwörter
Verwertung Altkleider