Anmeldung zur Eheschließung, deutsche Beteiligte
Hierzu melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an.
Die Eheschließung kann dann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Beschreibung
Sie können dann bei jedem deutschen Standesamt heiraten.
Dafür stellt das Standesamt, in dem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist, für das Heiratsstandesamt eine Ermächtigung aus.
Bitte erkundigen Sie sich vorher in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist.
Nicht jedes Hamburger Standesamt führt Eheschließungen an jedem Tag durch.
Einige Standesämter bieten auch Termine an Samstagen an.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir bieten derzeit persönliche Vorsprachen nur nach Termin an. Die Termine können Sie während unserer Telefonsprechzeiten oder per E-Mail erhalten.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Während der Pandemie muss die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln auch in den Trauzimmern der Standesämter jederzeit gewährleistet sein. Daher entscheidet jedes Standesamt über die erlaubte Personenanzahl bei den Eheschließungen entsprechend der aktuellen Lage. Zur Zeit ist überwiegend nur das Brautpaar sowie Kinder aus dem eigenen Haushalt zugelassen. Bitte fragen Sie gegebenenfalls per Email oder telefonisch nach.
Die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg gilt in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
Kontaktperson
Heirat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2181
Telefon mobil: +49 40 428 04-5308
Fax: 04841
E-Mail: heirat@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
<strong>Vorkasse</strong>: Sie erhalten ein Infoblatt per Mail/Post mit allen erforderlichen Angaben für die Überweisung. <strong>Rechnung</strong>: Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter.
Weitere Informationen
Die Trauungen finden in den Trauzimmern des Harburger Rathauses, Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg statt. Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei (Fahrstuhlzugang befindet sich im Innenhof).
Wegen der Rutschgefahr sollte das Streuen und Werfen von Reis, Blumen und Ähnlichem im Rathaus und auf der Außentreppe des Rathauses unterbleiben.
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Die einzige Ausnahme bilden die Paare, die bereits einen festen Termin im Schloss gebucht haben. Hier werden natürlich die Zusagen eingehalten und die Paare bekommen ihren gebuchten Termin.
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).
Kontaktperson
A-ST-1 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Sollten Sie nicht im Bezirk Hamburg-Altona gemeldet sein und somit die Anmeldung der Eheschließung nicht im Standesamt Hamburg-Altona vornehmen können, ist zur Terminreservierung eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung im Original vorzulegen. Aus dieser muss ersichtlich sein, dass die Anmeldung der Eheschließung am Tag der Eheschließung noch gültig ist.
Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter: https://www.hamburg.de/altona/standesamt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung beider Verlobten,
- vollständige, beglaubigte, aktuelle (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate) Abschrift aus dem Geburtenregister beider Verlobten,
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung beider Verlobter mit Angabe des Familienstandes (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate / wird oft auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet) - diese können Sie für in Hamburg gemeldete Personen in Verbindung mit der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erstellen lassen.
- Formular Beitrittserklärung beider Verlobter
- https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/Zur_Anmeldung_Beitrittserklaerung.pdf
- Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde (als Nachweis der Einbürgerung gelten eventuell auch die Einbürgerungsurkunden der Eltern).
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk (diese muss das rechtskräftige Scheidungsdatum und die aktuelle Namensführung beinhalten)
- Scheidungsurteil der Vorehe mit Bescheinigung der Rechtskraft (nur erforderlich, wenn auf der Eheurkunde kein Scheidungsvermerk eingetragen ist).
- wenn verwitwet, Sterbeurkunde des Ehegatten oder aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und aktueller Namensführung.
- Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder
- Vaterschaftsanerkennung (wenn in der Geburtsurkunde der Vater nicht eingetragen ist)
- Sorgeerklärung zu den gemeinsamen Kindern (falls es eine gibt).
- Personalausweise oder Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung von beiden Verlobten (auch von dem, der bei der Anmeldung nicht anwesend ist) und
- die ausgefüllte, unterschriebene Beitrittserklärung (siehe Link) sowie
- eine unterschriebene Vollmacht der Partnerin beziehungsweise des Partners.
Voraussetzungen
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen geschäftsfähig sein.
- Sie müssen persönlich anwesend sein.
- Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.
- Die Eheschließenden dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein (z.B. Eltern, Kinder, Großeltern) und auch keine Geschwister oder Halbgeschwister sein. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Sie dürfen in Deutschland keine Doppelehe führen. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde Ihre frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU).
- Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein. Es sei denn, dass Sie den Partner/die Partnerin mit dem/der Sie eine Lebenspartnerschaft führen heiraten wollen.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1303.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1304.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1306.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1307.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1308.html
§§ 11, 12 und 13 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__12.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__13.html
§ 28 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__28.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Nehmen Sie hierzu Kontakt per Email auf. Sie erhalten so alle notwendigen Informationen. Nach einer Selbstauskunft (Formular "Beitrittserklärung" https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/Zur_Anmeldung_Beitrittserklaerung.pdf ) wird das Standesamt Ihnen die Dokumente nennen, die Sie vorlegen müssen.
Stellt das Standesamt nach Prüfung Ihrer Dokumente kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen und ein Termin abgesprochen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Fristen
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 10-20 Arbeitstage
Kosten
- eventuell weiteren Gebühren für z.B. Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes oder Eheschließungen an Samstagen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass Sie die Ehe geschlossen haben, müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden. Die Ehefähigkeit wird dann erneut geprüft.
Weitere Informationen
- Information und Beratung für binationale Paare und bei Eheschließung im Ausland
- Attraktive Heiratsorte in Hamburg
- Meldebescheinigungen
- Ledigkeitsbescheinigungen
- Eheschließungen an Samstagen
- Einbürgerung Hamburg
- Eheschließung, Reis werfen
- Aufenthaltsbescheinigungen, auch zur Vorlage bei einer Behörde
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in der Freien u. Hansestadt Hamburg
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 16.05.2024
Stichwörter
Heiraten, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen