Angleichungserklärung
Beschreibung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für diese Dienstleistung nehmen Sie bitte schriftlich Kontakt auf (E-Mail). Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Kontaktperson
E - ST 3 Urkunden Burkhardt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2778
Fax: +49 40 427 90-3144
E-Mail: urkunden@eimsbuettel.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!
Kontaktperson
ST4 Standesamt Hamburg-Nord
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde. Urkunden in fremder Sprache bedürfen einer amtlichen Übersetzung.
- Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ggf. Nachweis der Asylberechtigung oder Anerkennung als Flüchtling.
- Dolmetscher - Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Voraussetzungen
- besitzt jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- oder ist staatenlos
- oder heimatloser Ausländer
- oder anerkannter ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter.
mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bzw. in Deutschland gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 43 Personenstandsgesetz - PStG -
- Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB -
- §§ 45, 46 Personenstandsverordnung - PStV -
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständig für die Entgegennahme und somit das Wirksamwerden der Erklärung ist das Standesamt, das das Geburtenregister für die Person, deren Name geändert werden soll, führt. Gibt es keinen inländischen Geburtseintrag, ist das Standesamt zuständig, dass das Eheregister führt. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Die Erklärung wird grundsätzlich beim Wohnsitzstandesamt beurkundet. Danach erfolgt ggf. die Zusendung durch das beurkundende Standesamt an das zuständige Standesamt.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 20.03.2024
Stichwörter
Erklärung zur Namensangleichung