Angleichungserklärung

    Sie haben Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben und möchten ihn jetzt an das deutsche Recht angleichen? Das ist möglich, wenn Sie jetzt eingebürgert oder als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt sind.

    Beschreibung

    Personen mit ausländischem Namen, die jetzt dem deutschen Recht unterstehen, können eine Erklärung abgeben zur Namensangleichung von Vor- und Familiennamen an das deutsche Recht. Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt, können abgelegt werden, z.B. Vatersnamen.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Wir bieten derzeit persönliche Vorsprachen nur nach Termin an. Die Termine können Sie während unserer Telefonsprechzeiten oder per E-Mail erhalten.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.

    Weitere Informationen

    Regelungen für Eheschließungen:
     
    Während der Pandemie muss die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln auch in den Trauzimmern der Standesämter jederzeit gewährleistet sein. Daher entscheidet jedes Standesamt über die erlaubte Personenanzahl bei den Eheschließungen entsprechend der aktuellen Lage. Zur Zeit ist überwiegend nur das Brautpaar sowie Kinder aus dem eigenen Haushalt zugelassen. Bitte fragen Sie gegebenenfalls per Email oder telefonisch nach.
    Die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg gilt in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmefällen

    Weitere Informationen

    Für Namenserklärungen zu Geburten des laufenden Jahres: 
    Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
    im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
    im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
    im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

       - Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
       - Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde. Urkunden in fremder Sprache bedürfen einer amtlichen Übersetzung.
       - Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ggf. Nachweis der Asylberechtigung oder Anerkennung als Flüchtling.
       - Dolmetscher - Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

    Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Voraussetzungen

    Erwerb des Namens nach ausländischem Recht. Die erklärende Person führt Namen oder Namensbestandteile, die dem deutschen Recht fremd sind und die erklärende Person
       - besitzt jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit
       - oder ist staatenlos
       - oder heimatloser Ausländer
       - oder anerkannter ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter.

    mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bzw. in Deutschland gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 43 Personenstandsgesetz - PStG -
    • Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB -
    • §§ 45, 46 Personenstandsverordnung - PStV -

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, hier: Aufnahme einer Erklärung zur Namensführung, kann ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes am Amtsgericht Hamburg, Personenstandsgericht, Sievekingplatz 1, gestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt mit dem Standesamt Ihres Wohnsitzes auf. Sie erhalten einen Termin für die Beurkundung der Angleichungserklärung. Ihren bislang geführten Namen weisen Sie durch Ihre ggf. ausländische Geburts- oder Eheurkunde und/oder ein ausländisches Ausweisdokument nach. Ihren Anspruch auf eine Angleichungserklärung weisen Sie mit Ihrer Einbürgerungsurkunde oder Ihrer Anerkennung als Asylberechtigter oder als ausländischer Flüchtling nach.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Keine.

    Kosten

    35,50 EUR. Eine Bescheinigung für die Namensangleichung kostet 18,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse ist notwendig.
    Zuständig für die Entgegennahme und somit das Wirksamwerden der Erklärung ist das Standesamt, das das Geburtenregister für die Person, deren Name geändert werden soll, führt. Gibt es keinen inländischen Geburtseintrag, ist das Standesamt zuständig, dass das Eheregister führt. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Die Erklärung wird grundsätzlich beim Wohnsitzstandesamt beurkundet. Danach erfolgt ggf. die Zusendung durch das beurkundende Standesamt an das zuständige Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 20.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Erklärung zur Namensangleichung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en