• Altenwerder (Landkreis Altenwerder, Hamburg)

Bebauungspläne-Senatspläne im Verfahren

Bebauungspläne liegen grundsätzlich bei den Bezirken, in besonderen Fällen werden sie jedoch in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt.

Beschreibung

Für Bebauungspläne sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. Lediglich Bebauungspläne in der HafenCity sowie in besonderen und im Einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt. In diesen besonderen Fällen hat der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich gezogen (evozierte Bebauungspläne) oder die Bebauungspläne liegen in möglichen der Zuständigkeit des Senats vorbehaltenen Gebieten (Bebauungspläne in möglichen Vorbehaltsgebieten).

zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte)

Aktuelles

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte

Beschreibung

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Hinweise (Besonderheiten)

An Bebauungsplänen, für die der Senat zuständig ist (Senatspläne), wirkt die Kommission für Stadtentwicklung mit. Sie ersetzt im Falle der Senatspläne die Mitwirkung der politischen Gremien in den jeweiligen Bezirken.

Kommission für Stadtentwicklung 

 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 01.01.2020

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Senatspläne im Verfahren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en