Bebauungspläne-Senatspläne im Verfahren
Bebauungspläne liegen grundsätzlich bei den Bezirken, in besonderen Fällen werden sie jedoch in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt.
Beschreibung
Für Bebauungspläne sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. Lediglich Bebauungspläne in der HafenCity sowie in besonderen und im Einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt. In diesen besonderen Fällen hat der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich gezogen (evozierte Bebauungspläne) oder die Bebauungspläne liegen in möglichen der Zuständigkeit des Senats vorbehaltenen Gebieten (Bebauungspläne in möglichen Vorbehaltsgebieten).
zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
LP 3
Hinweise (Besonderheiten)
An Bebauungsplänen, für die der Senat zuständig ist (Senatspläne), wirkt die Kommission für Stadtentwicklung mit. Sie ersetzt im Falle der Senatspläne die Mitwirkung der politischen Gremien in den jeweiligen Bezirken.
Kommission für Stadtentwicklung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Senatspläne im Verfahren