Bebauungspläne-Senatspläne im Verfahren

    Bebauungspläne liegen grundsätzlich bei den Bezirken, in besonderen Fällen werden sie jedoch in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt.

    Beschreibung

    Für Bebauungspläne sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. Lediglich Bebauungspläne in der HafenCity sowie in besonderen und im Einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt. In diesen besonderen Fällen hat der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich gezogen (evozierte Bebauungspläne) oder die Bebauungspläne liegen in möglichen der Zuständigkeit des Senats vorbehaltenen Gebieten (Bebauungspläne in möglichen Vorbehaltsgebieten).

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Projekte

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Hinweise (Besonderheiten)

    An Bebauungsplänen, für die der Senat zuständig ist (Senatspläne), wirkt die Kommission für Stadtentwicklung mit. Sie ersetzt im Falle der Senatspläne die Mitwirkung der politischen Gremien in den jeweiligen Bezirken.

    Kommission für Stadtentwicklung 

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Senatspläne im Verfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en