Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung

    Widmung und Entwidmung von Wegen, Straßen und Plätzen

    Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße, ein Weg oder ein Platz zu einem öffentlichen Weg erklärt wird und damit der Allgemeinheit zur Verfügung steht.

    Beschreibung

    Wenn eine Straße, ein Weg oder ein Platz neu gebaut wird, sind sie im rechtlichen Sinne immer zunächst Privateigentum. Das gilt unabhängig vom Bauherren beziehungsweise der Bauherrin oder der Größe der Straße, des Weges oder des Platzes. Durch die Widmung wird Ihnen als Bürger oder Bürgerin der Gebrauch einer Straße, eines Weges oder eines Platzes gestattet und die Art der vorgesehenen Nutzung festgelegt.
     
    Die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen wird in Hamburg von der Wegeaufsichtsbehörde verfügt und Ihnen über das Anzeigeblatt bekannt gemacht.
     
    In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass ein Weg, eine Straße oder ein Platz nur beschränkt öffentlich genutzt werden darf (zum Beispiel nur für Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

    Durch Entwidmung verliert eine gewidmete Straße, ein Weg oder ein Platz den Status eines öffentlichen Weges.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Hamburg-Mitte

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management des Öffentlichen Raums - Zentrale Dienste undOrdnungswidrigkeiten (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management des Öffentlichen Raums - Zentrale Dienste undOrdnungswidrigkeiten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management des Öffentlichen Raums - Zentrale Dienste undOrdnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management des Öffentlichen Raums - Zentrale Dienste undOrdnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Posthaus 2

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Tiefbau - Wegeaufsicht/ Unterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Kontaktperson

    Internet

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Bergedorf -Interner Service- (Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf -Interner Service-

    Adresse

    Hausanschrift

    Kampweg 4

    21035 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf, Busse 227/235/329/335 Nettelnburger Straße

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentrale Dienste - Geschäftsstelle (Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentrale Dienste - Geschäftsstelle)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentrale Dienste - Geschäftsstelle

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Zentrale Dienste - Geschäftsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 8-16, Fr 8-14 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung (Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausplatz 4

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Um Wartezeit für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR132 - Flächenverwaltung (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR132 - Flächenverwaltung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR132 - Flächenverwaltung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR132 - Flächenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Die Wegeaufsichtsbehörde hört die Straßenverkehrsbehörde sowie weitere von der Widmung oder Entwidmung betroffene Stellen und Personen zu dem Vorhaben an und holt – falls notwendig – deren Zustimmung ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Stelle prüft die Eigentumsverhältnisse der von einer Widmungsabsicht betroffenen Straßen, Wege und Plätze, gegebenenfalls muss vor der Widmung eine Übernahme in das Verwaltungsvermögen des örtlich zuständigen Bezirkes erfolgen
    • Die zuständige Stelle hört die von der Widmung beziehungsweise Entwidmung betroffenen Akteure an, mit der Möglichkeit, Einwände zu äußern
    • Parallel zur Anhörung wird im Amtsblatt auf die Widmungs- beziehungsweise Entwidmungsabsicht Innerhalb der Anhörungsfrist geäußerte Bedenken werden den für die Widmung beziehungsweise Entwidmung verantwortlichen Stellen zur Prüfung vorgelegt
    • Sollten der Widmung beziehungsweise Entwidmung keine oder keine erheblichen Bedenken entgegenstehen, wird die Durchführung der Widmung oder Entwidmung im Amtsblatt veröffentlicht
    • Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Widmung beziehungsweise Entwidmung rechtskräftig

    Fristen

    Die Anhörungsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt

    Bearbeitungsdauer

    Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten zu rechnen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wege auf oder an Hochwasserschutzanlagen werden unter dem Vorbehalt gewidmet, dass ihre Benutzung jederzeit aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt oder untersagt werden kann. Der Weg bleibt so Bestandteil der Hochwasserschutzanlage und die deichrechtlichen Bestimmungen finden Anwendung
     
    Wenn der Weg für die öffentliche Nutzung entbehrlich wird, kann die Widmung rückgängig gemacht werden (Entwidmung). Eine Entwidmung kann auch vorgenommen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies notwendig macht. Eine Entwidmung wird ebenfalls öffentlich bekanntgemacht.
     
    Eine Nutzung, die über den Rahmen der Widmung hinausgeht, ist eine Sondernutzung. Um eine Sondernutzung vornehmen zu können, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Widmungen-Entwidmungen (BVM) am 09.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fußgängerzone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en