Genehmigung für Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichem Grundstück beantragen
Wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie dafür gegebenenfalls eine Genehmigung.
Beschreibung
Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) regelt den Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken. So soll sichergestellt werden, dass derartige Flächen nicht aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen oder zukünftig nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden.
Wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie daher eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Zuständigkeiten sind im Gesetz näher geregelt. Diese Dienststelle ist für das Bundesland Hamburg zuständig.
Wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie daher eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Zuständigkeiten sind im Gesetz näher geregelt. Diese Dienststelle ist für das Bundesland Hamburg zuständig.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
DL Genehmigungsbehörde - Grundstücksverkehrsgesetz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 42840-1883
erforderliche Unterlagen
- Anschreiben des Notariats
- Kopie des Kaufvertrags-Entwurfes
Voraussetzungen
- Sie beabsichtigen, ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück ganz oder in Teilen zu verkaufen.
- Die Grundstücksfläche beträgt mehr als 1 Hektar.
Rechtsgrundlage(n)
Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/BJNR010910961.html
Reichssiedelungsgesetz (RSiedlG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rsiedlg/BJNR014290919.html
https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/BJNR010910961.html
Reichssiedelungsgesetz (RSiedlG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rsiedlg/BJNR014290919.html
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Antrag auf Entscheidung durch das zuständige Landwirtschaftsgericht stellen. In Hamburg können Sie den Antrag auch hilfsweise bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg einreichen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren formlosen Antrag per Post oder Email bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen insbesondere den Kaufvertrag bei.
- Üblicherweise wird dies von Ihrem beurkundenden Notariat veranlasst.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Genehmigung.
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung oder das Negativzeugnis, um den Verkauf im Grundbuch eintragen zu können.
Die zuständige Stelle hat für die Rückmeldung auf Ihren Antrag maximal 3 Monate Zeit.
Die zuständige Stelle hat für die Rückmeldung auf Ihren Antrag maximal 3 Monate Zeit.
Bearbeitungsdauer
Im Regelfall trifft die zuständige Stelle die Entscheidung innerhalb eines Monats. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung auch länger dauern. Die zuständige Stelle informiert Sie dann mit einem schriftlichen Bescheid.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie für den Verkauf Ihres Grundstückes keine Genehmigung benötigen, können Sie eine Bestätigung (Negativzeugnis) hierüber anfordern.
Eine landwirtschaftliche Fläche im Sinne des Gesetzes liegt unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung auch dann vor, wenn die Fläche mit Geräten, die üblicherweise auf einen landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind, wieder in eine landwirtschaftliche Nutzung genommen werden kann. Wenn dies offensichtlich nicht möglich ist (zum Beispiel durch Bebauung), ist keine Prüfung nach Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich.
Beim Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks können städtische Vorkaufsrechte bestehen. Nach der Genehmigung des Verkaufs müssen Sie diese zusätzlich prüfen lassen. In Hamburg erfolgt die Prüfung durch den
Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Flächen- und Portfoliomanagement (Referat 53)
Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an vkr@lig.hamburg.de.
Eine landwirtschaftliche Fläche im Sinne des Gesetzes liegt unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung auch dann vor, wenn die Fläche mit Geräten, die üblicherweise auf einen landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind, wieder in eine landwirtschaftliche Nutzung genommen werden kann. Wenn dies offensichtlich nicht möglich ist (zum Beispiel durch Bebauung), ist keine Prüfung nach Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich.
Beim Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks können städtische Vorkaufsrechte bestehen. Nach der Genehmigung des Verkaufs müssen Sie diese zusätzlich prüfen lassen. In Hamburg erfolgt die Prüfung durch den
Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Flächen- und Portfoliomanagement (Referat 53)
Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an vkr@lig.hamburg.de.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM Landwirtschaft am 18.03.2025
Stichwörter
Grundstücksverkehrsgesetz