Genehmigung für Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichem Grundstück beantragen

    Wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie dafür gegebenenfalls eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) regelt den Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken. So soll sichergestellt werden, dass derartige Flächen nicht aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen oder zukünftig nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden.

    Wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie daher eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Zuständigkeiten sind im Gesetz näher geregelt. Diese Dienststelle ist für das Bundesland Hamburg zuständig.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Anschreiben des Notariats
    • Kopie des Kaufvertrags-Entwurfes
    Je nach Lage des Einzelfalls können zusätzliche Unterlagen und Belege von Ihnen gefordert werden. Insbesondere können zusätzliche Unterlagen notwendig sein, um eine Anerkennung des Käufers oder der Käuferin als landwirtschaftlicher Betrieb oder eine Gleichstellung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb zu erreichen. Auch ein Nachweis, dass ein Hof nicht der Höfeordnung unterliegt ist oft erforderlich, da für Verfahren nach Höfeordnung ein Landwirtschaftsgericht zuständig ist.

    Voraussetzungen

    • Sie beabsichtigen, ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück ganz oder in Teilen zu verkaufen.
    • Die Grundstücksfläche beträgt mehr als 1 Hektar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Antrag auf Entscheidung durch das zuständige Landwirtschaftsgericht stellen. In Hamburg können Sie den Antrag auch hilfsweise bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren formlosen Antrag per Post oder Email bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen insbesondere den Kaufvertrag bei.   
      • Üblicherweise wird dies von Ihrem beurkundenden Notariat veranlasst. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
    • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Genehmigung.

    Fristen

    Sie benötigen die Genehmigung oder das Negativzeugnis, um den Verkauf im Grundbuch eintragen zu können.
    Die zuständige Stelle hat für die Rückmeldung auf Ihren Antrag maximal 3 Monate Zeit.

    Bearbeitungsdauer

    Im Regelfall trifft die zuständige Stelle die Entscheidung innerhalb eines Monats. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung auch länger dauern. Die zuständige Stelle informiert Sie dann mit einem schriftlichen Bescheid.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie für den Verkauf Ihres Grundstückes keine Genehmigung benötigen, können Sie eine Bestätigung (Negativzeugnis) hierüber anfordern.

    Eine landwirtschaftliche Fläche im Sinne des Gesetzes liegt unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung auch dann vor, wenn die Fläche mit Geräten, die üblicherweise auf einen landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind, wieder in eine landwirtschaftliche Nutzung genommen werden kann. Wenn dies offensichtlich nicht möglich ist (zum Beispiel durch Bebauung), ist keine Prüfung nach Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich. 

    Beim Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks können städtische Vorkaufsrechte bestehen. Nach der Genehmigung des Verkaufs müssen Sie diese zusätzlich prüfen lassen. In Hamburg erfolgt die Prüfung durch den 
    Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Flächen- und Portfoliomanagement (Referat 53)
    Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg. 
    Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an vkr@lig.hamburg.de.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM Landwirtschaft am 18.03.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en