Erdwärmekollektoren
Zur Nutzung der Erdwärme werden ca. 2 m tief Rohrschlangen (Erdwärmekollektoren) verlegt, durch die ein Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch zirkuliert. Feuchte und sandige Böden sind ideal für Erdwärmekollektoren.
Beschreibung
Die Erdwärmenutzung gilt als Grundwasserbenutzung. Daher ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist mit Hilfe des Antragsformulares bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. Informationen über die örtlichen Grundwasserverhältnisse erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. Informationen über die örtlichen Grundwasserverhältnisse erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Hinweise (Besonderheiten)
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Erdwärmebohrung