Erhaltungssatzung

    Soziale Erhaltungsgebiete

    Beschreibung

    Soziale Erhaltungsverordnungen kommen in innerstädtischen Gebieten zum Einsatz, die unter einem starken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck stehen.

    Insbesondere Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und Verkäufe kompletter Wohngebäude bedrohen die in diesen Stadtteilen alteingesessene Bewohnerstrukturen. Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen  sind von Verdrängung in Gebiete bedroht, die bereits z.T. ebenfalls von ökonomisch schwachen Bevölkerungsschichten geprägt sind.
    Die Soziale Erhaltungsverordnung in Kombination mit der Umwandlungsverordnung ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, aufwendige Modernisierungen zu begrenzen und vor allem spekulative Umwandlungs- und Verkaufstätigkeiten einzuschränken.
    Eigentümer, deren Gebäude in Sozialen Erhaltungsgebieten liegen, müssen die folgenden Vorhaben beantragen:

    • Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
    • Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen, d. h. Umbauten, Ausbauten und Erweiterungen, die den Wohnwert steigern und Mieterhöhungen nach sich ziehen könnten (z. B. Einbau von Balkonen oder Fahrstühlen, umfangreiche Grundrissänderungen, Erweiterung durch Dachgeschossausbauten, etc.),
    • Änderungen der Nutzungsart (z. B. Umwandlung von Mietwohnungen in Büroräume),
    • Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

    Die oben genannten Vorhaben müssen beim jeweils zuständigen Bezirksamt beantragt werden. Dort wird überprüft, ob durch die beabsichtigten Maßnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Bevölkerung zu befürchten sind. Bei Modernisierungsanträgen hängt dies entscheidend vom Umfang der geplanten Baumaßnahmen und der damit verbundenen Steigerung des Wohnwertes ab.
    Modernisierungsanträge müssen genehmigt werden, wenn eine zeitgemäße Ausstattung einer gebietstypischen Wohnung hergestellt werden soll.
    Zu beachten ist, dass die Soziale Erhaltungsverordnung kein Mieterschutzinstrumentarium ist und auf allgemeine, nicht mit Baumaßnahmen zusammenhängende Mieterhöhungen keinen Einfluss hat.
    Bei geplanten und zu beantragenden  Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen prüft das zuständige Bezirksamt, ob die Eigentümer in spekulativer Absicht mit den entsprechenden Nachteilen für die Mieter handeln. Die Genehmigung wird in der Regel nicht erteilt, da durch eine Umwandlung kurz- oder mittelfristig die Gefahr einer Veränderung der Bewohnerstruktur besteht.
    Es sind aber Ausnahmen zu beachten, insbesondere dann, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, innerhalb von 7 Jahren ab der Umwandlung die Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern.
    In Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung kann auch das Vorkaufsrecht zum Schutz der Sozialstruktur ausgeübt werden. Bei jedem Gebäude-Verkauf wird untersucht, ob durch spekulative Absichten des neuen Eigentümers (geplante Umwandlungen, Mieterhöhungen, etc.) die Erhaltungsziele gefährdet werden.
    Für die Ausübung des Vorkaufsrechts sind das jeweils zuständige Bezirksamt und die Finanzbehörde zuständig

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Nord (Bezirksamt Hamburg-Nord)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Internet

    Weitere Informationen

    Für den Bereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord sind noch keine Sozialen Erhaltungsverordnungen erlassen worden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Bergedorf (Bezirksamt Bergedorf)

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    Bezirksamt Bergedorf

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    Bezirksamt Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Wentorfer Straße 38

    21029 Hamburg

    S2/RE1 bis S-Bahn Bergedorf, weiter mit den Bussen 235/335/8810 bis Rathaus Bergedorf

    Weitere Informationen

    Für den Bereich des Bezirksamtes Bergedorf sind noch keine Sozialen Erhaltungsverordnungen erlassen worden.

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    Bezirksamt Wandsbek (Bezirksamt Wandsbek)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Weitere Informationen

    Für den Bereich des Bezirksamtes Wandsbek sind noch keine Sozialen Erhaltungsverordnungen erlassen worden.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Städtebauliche Sanierung, Projektentwicklung (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Städtebauliche Sanierung, Projektentwicklung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Städtebauliche Sanierung, Projektentwicklung

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - Städtebauliche Sanierung, Projektentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    In Eimsbüttel gelten zurzeit Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Gebiete: Eimsbüttel, Hoheluft-West, Teilgebiete von Stellingen (südlicher Bereich) und Teilgebiete von Harvestehude (westlicher Bereich).

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Kontaktperson

    • A-SL-41 Stadt- und Landschaftsplanung-A
      Hausanschrift

      Jessenstraße 4

      22767 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 11-2792

    Internet

    Weitere Informationen

    In Altona gelten zurzeit Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Gebiete: Schanzenviertel, Osterkirchenviertel, Altona-Altstadt,Ottensen.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    115 Servicecenter - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Bürgerservice - Telefonischer HamburgService (115 Servicecenter - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Bürgerservice - Telefonischer HamburgService)

    Aktuelles

    115 Servicecenter - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Bürgerservice - Telefonischer HamburgService

    Beschreibung

    115 Servicecenter - Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Bürgerservice - Telefonischer HamburgService

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 70 21 41

    22021 Hamburg

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Für den Bereich des Bezirksamtes Harburg sind noch keine Sozialen Erhaltungsverordnungen erlassen worden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt für Stadt-und Landschaftsplanung-Integrierte Stadtteilentwicklung (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt für Stadt-und Landschaftsplanung-Integrierte Stadtteilentwicklung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt für Stadt-und Landschaftsplanung-Integrierte Stadtteilentwicklung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt für Stadt-und Landschaftsplanung-Integrierte Stadtteilentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Für Hamburg-Mitte sind aktuell Soziale Erhaltungsverordnungen für die Bereiche Südliche Neustadt, St. Pauli und St. Georg erlassen worden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig von der Art des Vorhabens. Bitte telefonisch erfragen.

    Kosten

    Je nach Art und Umfang des Vorhabens.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Soziale Erhaltungsverordnung und Umwandlungsverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en