Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
Arbeitgeberangelegenheiten (Lohnsteuer), Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit mehr als 100 Arbeitnehmern
Beschreibung
Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers,
- der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und
- für den in Hamburg eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ansässig ist,
erfolgt in Hamburg zentral im Finanzamt Eimsbüttel bzw. im Finanzamt für Großunternehmen, und zwar in Abhängigkeit der über die lohnsteuerliche Betriebsstätte geführten Anzahl der Arbeitnehmer (bis 100 Arbeitnehmer: Finanzamt Eimsbüttel, >100 Arbeitnehmer: Finanzamt für Großunternehmen).
zuständige Stelle
Finanzämter
Ansprechpartner
Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg (Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg)
Aktuelles
Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg
Beschreibung
Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Bus 112 Albertstraße oder Repsoldstraße, S3/S5 Hammerbrook (City Süd). Siehe auch HVV-Fahrplanlink zu GEOFOX (weiter unten).
Öffnungszeiten
Ein Besuch des Finanzamtes für Großunternehmen in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Kontaktperson
Finanzamt für Großunternehmen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
AGK - Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit mehr als 100 Arbeitnehmern