Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber

    Arbeitgeberangelegenheiten (Lohnsteuer), Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit mehr als 100 Arbeitnehmern

    Beschreibung

    Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers,
    • der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und
    • für den in Hamburg eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ansässig ist, 

    erfolgt in Hamburg zentral im Finanzamt Eimsbüttel bzw. im Finanzamt für Großunternehmen, und zwar in Abhängigkeit der über die lohnsteuerliche Betriebsstätte geführten Anzahl der Arbeitnehmer (bis 100 Arbeitnehmer: Finanzamt Eimsbüttel, >100 Arbeitnehmer: Finanzamt für Großunternehmen).

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Ansprechpartner

    Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg (Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg)

    Aktuelles

    Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg

    Beschreibung

    Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordkanalstraße 22 (Haupteingang)

    20097 Hamburg

    Bus 112 Albertstraße oder Repsoldstraße, S3/S5 Hammerbrook (City Süd). Siehe auch HVV-Fahrplanlink zu GEOFOX (weiter unten).

    Öffnungszeiten

    Ein Besuch des Finanzamtes für Großunternehmen in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    AGK - Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit mehr als 100 Arbeitnehmern

    Sprachversion

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