Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer, Zuständigkeit für auswärtige Unternehmen mit Betriebsstätten in Hamburg bei auswärts durchgeführter Zerlegung

    Beschreibung

    Für auswärtige Unternehmen (Firmensitz außerhalb Hamburgs), die in Hamburg Betriebsstätten (z.B. Filialen) unterhalten, wird die Zerlegung der Gewerbesteuer auf die betroffenen Städte/Gemeinden der einzelnen Betriebsstätten im auswärtigen Finanzamt (i.d.R. am Firmensitz) durchgeführt.

    An jede betroffene Stadt/Gemeinde wird eine entsprechende Zerlegungserklärung übermittelt, die im Anschluss für die Betriebsstätten die konkrete Gewerbesteuer festsetzt.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 23

    22083 Hamburg

    U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Festsetzung der Gewerbesteuer der entsprechenden Betriebsstätten in Hamburg ist zentral das Finanzamt Barmbek-Uhlenhorst zuständig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gewerbesteuerzerlegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en