Gewerbesteuer Festsetzung
Gewerbesteuer, Zuständigkeit für auswärtige Unternehmen mit Betriebsstätten in Hamburg bei auswärts durchgeführter Zerlegung
Beschreibung
Für auswärtige Unternehmen (Firmensitz außerhalb Hamburgs), die in Hamburg Betriebsstätten (z.B. Filialen) unterhalten, wird die Zerlegung der Gewerbesteuer auf die betroffenen Städte/Gemeinden der einzelnen Betriebsstätten im auswärtigen Finanzamt (i.d.R. am Firmensitz) durchgeführt.
An jede betroffene Stadt/Gemeinde wird eine entsprechende Zerlegungserklärung übermittelt, die im Anschluss für die Betriebsstätten die konkrete Gewerbesteuer festsetzt.
zuständige Stelle
Finanzämter
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse 18/25/172 Mundsburg
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Festsetzung der Gewerbesteuer der entsprechenden Betriebsstätten in Hamburg ist zentral das Finanzamt Barmbek-Uhlenhorst zuständig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Gewerbesteuerzerlegung