Certificate of good standing Ausstellung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

    Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis Ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden.

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag von der örtlich zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 9-12, Do 13-16

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis sowie gegebenenfalls Namensänderungsurkunden
    • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (online abrufbar)
    • Nachweis über die Ausübung der Tätigkeit in diesem Beruf
    • Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten (Leumundszeugnis)
     
    Sofern zutreffend:
    • Approbationsurkunde
    • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung,
    • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung
     
    Sofern entsprechend erworbene Titel in die Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgenommen werden sollen:
    • Promotionsurkunde
    • Weiterbildungsnachweise
    Dokumente, die Sie in Kopie einreichen, müssen Sie amtlich beglaubigen lassen. Die Beglaubigung darf im Antragszeitpunkt nicht länger als drei Monate zurückliegen. Alternativ zur Beglaubigung können Sie mit der Kopie gleichzeitig das Original des Dokuments vorlegen.

    Voraussetzungen

    • Ihre berufliche Tätigkeit entspricht einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf .
    • Sie stellen Ihren Antrag in dem Bundesland, in dem Sie den Gesundheitsberuf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
    www.eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32005L0036
    Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvfG)
    www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/
    Bundesärzteordnung (BÄO)
    www.gesetze-im-internet.de/b_o/
    Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
    www.gesetze-im-internet.de/zhg/
    Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
    www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/
    Bundes-Apothekerordnung (BApO)
    www.gesetze-im-internet.de/bapo/
    Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
    www.gesetze-im-internet.de/bt_o/
    Pflegeberufegesetz (PflBG)
    www.gesetze-im-internet.de/pflbg/
    Hebammengesetz (HebG)
    www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/
    Gesetz über technische Berufe in der Medizin (MTAG)
    www.gesetze-im-internet.de/mtag_1993/
    Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
    www.gesetze-im-internet.de/logopg/
    Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
    www.gesetze-im-internet.de/mphg/
    Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
    www.gesetze-im-internet.de/bearbthg/
    Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
    www.gesetze-im-internet.de/notsang/
    Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG)
    www.gesetze-im-internet.de/di_tassg_1994/
    Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) 
    www.gesetze-im-internet.de/pharmtag/

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Stelle
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing).

    Fristen

    Typ: Geltungsdauer
    Dauer: 3 Monate

    Bearbeitungsdauer

    circa 14 Tage

    Kosten

    25,00 EUR - 55,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um akademische Gesundheitsberufe handelt es sich zum Beispiel bei:
    • Ärztinnen und Ärzten
    • Zahnärztinnen und Zahnärzten
    • Apothekerinnen und Apothekern
    • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
    Um nichtakademische Gesundheitsberufe handelt es sich zum Beispiel bei:
    • Alten-,Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern
    • Hebammen und Entbindungspflegerinnen und -pflegern
    • Medizinisch-technische und Pharmazeutisch-technische Assistenzen
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
    • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie Rettungsassistenzen
    • Logopädinnen und Logopäden
    • Diätassistenzen
    • Podologinnen und Podologen
    • Orthoptistinnen und Orthoptistinnen
    • Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Heilberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Approbation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en