Aktenauskunft, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Aktenauskunft bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde beanspruchen. Allerdings dürfen bestimmte Informationen nicht von der Behörde herausgegeben werden. Richten Sie Ihren Auskunftsantrag an die Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Öffentliches Recht und Rechtsprüfung (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Öffentliches Recht und Rechtsprüfung)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Öffentliches Recht und Rechtsprüfung

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Öffentliches Recht und Rechtsprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Drehbahn 36

    20354 Hamburg

    U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Der Auskunftsantrag soll schriftlich gestellt werden. Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig. Die beanspruchten Informationen sollen möglichst genau bezeichnet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf erforderlich.

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Aktenauskunft bei der Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist. Sollte die Behörde nicht zuständig sein, wird sie die zuständige Behörde ermitteln und Sie beraten.
    • Stellen Sie den Antrag auf Aktenauskunft möglichst schriftlich. Sie können den Antrag ebenfalls elektronisch oder mündlich stellen. Bezeichnen Sie die gewünschten Informationen möglichst genau.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
    • Wenn Gebühren anfallen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Sobald Sie die Gebühren beglichen haben, stellt die Behörde die gewünschten Informationen und Unterlagen für Sie bereit. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen kann es sein, dass Sie nicht alle Informationen erhalten können.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auskunft binnen eines Monats. Umfasst Ihr Auskunftsbegehren eine größere Komplexität, kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.

    Kosten

    Für die Bescheidung von Auskunftsersuchen fallen in der Regel Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit dem 06.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Unter der Telefonnummer +49 40 115 erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner weiter vermittelt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.1900

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Akteneinsicht, Justizbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en