Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erlaubnis

    Erlaubnis zum Finanzanlagenvermittler Erlaubnis

    Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
    • Anteile oder Aktien an inländischen offenen
    • Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Vermögensanlagen
    Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
    Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
     Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort (Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort)

    Aktuelles

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort

    Beschreibung

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolphsplatz 1

    20457 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit: 
      • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregisters
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrens-eröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung)
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    • Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-  Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut)
    • Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise)
    • Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs

    Voraussetzungen

    • Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten 5 Jahren nicht wegen Betrug oder anderer Verbrechen verurteilt
    • geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
    • Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
    • Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34f Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34f.html

    Finanzanlagenvermittlungsverordnung

     

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren, in einigen Bundesländern erst nach Widerspruch möglich

    Verfahrensablauf

    Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der jeweils zuständigen Stelle.
    Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post
    • Wenn Sie den Eintrag in das Vermittlerregister nicht bereits mit der Erlaubnis zusammen beantragt haben, müssen Sie sich noch in das Vermittlerregister eintragen lassen, bevor Sie tätig werden.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung binnen mehrerer Wochen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Bitte erfragen Sie die Gebührenhöhe telefonisch.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI Landesredaktion am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Anlageberater

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en